24 Seiten für faire Bürgerentscheide in NRW

24 Seiten stark ist die Stellungnahme von Mehr Demokratie zum Gesetzentwurf zur „Stärkung der Bürgerbeteiligung“ für die Expertenanhörung des Landtags am 18. November zur geplanten Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW. Essenz der Stellungnahme: 40 Prozent der eingereichten Bürgerbegehren werden für unzulässig erklärt. Das sind zu viele! Der vorliegende Gesetzentwurf von SPD und Grünen könnte hierbei für Verbesserungen sorgen, geht aber an vielen Stellen noch nicht weit genug.

 

Häufigster Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren ist der Kostendeckungsvorschlag. Das Vorhaben der Landesregierung, die Initiatoren von der Erstellung dieses Kostendeckungsvorschlags zu entlasten und stattdessen von der Verwaltung eine Kostenschätzung erarbeiten zu lassen, wird von Mehr Demokratie daher sehr begrüßt. In der Praxis wäre es allerdings sinnvoll, bei dieser Gelegenheit auch die übrigen formalen Zulässigkeitsbedingungen zu prüfen, damit die Initiatoren mit der Gewissheit, für ein zulässiges Bürgerbegehren zu kämpfen um die notwendige politische Legitimation durch eine ausreichende Zahl an Unterschriften werben können. Die Unterschriften wären dann nur noch der letzte Baustein für ein zulässiges Bürgerbegehren.

 

Nicht weit genug geht der Gesetzentwurf bei den so genannten Themenausschlüssen. Erfreulicherweise sollen zwar durch die Reform die Aufstellung von Bauleitplänen auch Thema von Bürgerentscheiden werden können; alle weiteren Phasen der Bauleitplanung bleiben der Einflussnahme durch ein Bürgerbegehren aber weiterhin entzogen. Bürgerbegehren zu Planfeststellungsverfahren wie etwa das zum Ausbau des Godorfer Hafens in Köln bleiben unzulässig. Natürlich ist die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung Teil solcher Verfahren. Sie würde aber umso ernsthafter betrieben, wenn bei ihrem Nichtgelingen ein Bürgerbegehren droht.

 

Wesentliche Verbesserungen verspricht der Reformentwurf bei den Abstimmungshürden für Bürgerentscheide. Das Quorum soll nach bayerischem Vorbild nach Gemeindegröße gestaffelt werden. Derzeit liegt das Zustimmungsquorum bei 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Hat eine Stadt z.B. 100.000 Stimmberechtigte, müssen mindestens 20.000 mit „Ja“ für das Bürgerbegehren stimmen. Jeder zweite Bürgerentscheid ist durch ein Nichterreichen dieser Hürde ungültig.

 

Einen weiteren wesentlichen Verbesserungsvorschlag bringt die Linksfraktion in einem Änderungsantrag ins Spiel. Eine Ombudsperson soll in Zukunft gleichermaßen Ansprechpartner für Politik und Verwaltung einerseits und Bürgerbegehrensinitiatoren andererseits sein. Mehr Demokratie hat die Einrichtung einer solchen Stelle in der Vergangenheit mehrfach gefordert. Denn dieser Ombudsperson könnte es auch gelingen, den vereinzelt konfrontativen Umgang von Bürgerbegehren und Gemeinden dahin gehend zu entschärfen, eine gemeinsame politische Streit-und Sachentscheidungskultur zu fördern.

Pressemitteilung

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