Bilanz 2018: Neun Bürgerbegehren erfolgreich

Im Jahr 2018 waren in Nordrhein-Westfalen neun von 23 abgeschlossenen Bürgerbegehren erfolgreich. Das ist ein Anteil von rund 40 Prozent. Im Vorjahr hatten von 26 abgeschlossenen Initiativen noch zwölf Erfolge verbuchen können. Diese Rekordmarke von 46 Prozent wurde damit 2018 nicht mehr erreicht.

 

Die meisten Erfolge konnten Bürgerbegehren per Bürgerentscheid erzielen. Sechs Initiativen waren auf diesem Weg erfolgreich. So gewann ein Begehren gegen ein neues Hallenbad in Bonn eine Abstimmung ebenso wie eine Initiative für den Erhalt von Parkplätzen in Marienheide und ein Bürgerbegehren gegen ein Outlet Center in Rietberg. Erfolgreich waren außerdem Bürgerbegehren für den Erhalt von Schulen in Hellenthal, Hückeswagen und Porta Westfalica. In Siegburg stimmten die Bürgerinnen und Bürger in einem Ratsbürgerentscheid der Sanierung des Rathauses zu.

Bürgerbegehren in NRW

Jahr nicht einge- reicht/ zurück- gezogen / versandet unzu- lässig vom Rat über- nommen Kom- pro- miss läuft noch zum Bürger- entscheid führten Gesamt
1994 - 2016 127 265 118 18   210 738
2017 6 8 1 1   10 26
2018 6 5 2   15 10 38
Gesamt 139 278 121 19 15 230 802
Stand: 31.12.2018              

Fünfmal waren Bürgerentscheide allerdings auch für den Papierkorb. Abstimmungsvorlagen in Beckum, Dinslaken, Elsdorf, Olfen und im Kreis Soest erhielten nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl für ein „Ja“ oder „Nein“. Damit ein Bürgerentscheid verbindlich ist, müssen unabhängig von der tatsächlichen Abstimmungsbeteiligung je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten einer Abstimmungsvorlage zustimmen oder diese ablehnen. 2017 war bei zwölf Bürgerentscheiden kein einziges Begehren durch diese Abstimmungshürde zu Fall gebracht worden.

 

Bei drei Bürgerbegehren war ein Bürgerentscheid nicht nötig, weil sich die jeweiligen Kommunalvertretungen den Forderungen der Initiativen angeschlossen haben. Auf diesem Weg erreichten Bürgerbegehren für eine Sanierung des Kreishauses im Kreis Recklinghausen und gegen Vetorecht von Hausbesitzern bei der Verlegung von Stolpersteinen in Viersen ihr Ziel. Ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Parkplätzen in der Innenstadt von Sundern erzielte mit der Stadt schon vor Einreichung der Unterschriften einen Kompromiss.

(Rats-)Bürgerentscheide in NRW

Jahr Abstimmungsvorlage angenommen Abstimmungs- vorlage abgelehnt (Rats-)Bürger- entscheid ungültig Gesamt
1994 - 2016 78 45 107 230
2017 9 3   12
2018 7   5 12
Gesamt 94 48 112 254
Stand: 31.12.2018        

Im Vergleich zur Vergangenheit sehr niedrig lag 2018 der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren. Nur fünf direkt-demokratische Initiativen wurden aus formalen Gründen gestoppt. Seit 1994 erging es insgesamt rund 40 Prozent aller eingereichten Begehren so. In Havixbeck und Mülheim kamen 2018 direkt-demokratische Initiativen nach Meinung der Räte zu spät. In Kirchhundem wurden Begehren wegen Fehler in der Begründung für unzulässig erklärt. In Rheine wurde einem Bürgerbegehren eine Formulierung im Kopf der Unterschriftenliste zum Verhängnis.

 

Der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren dürfte sich in Zukunft weiter verringern. Grund ist die Einführung der Vorprüfung. Ab 2019 können Initiatoren von Bürgerbegehren ihre Unterschriftenlisten bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung verbindlich auf deren Korrektheit prüfen lassen. Bisher wurde die Zulässigkeitsentscheidung erst nach Einreichung der notwendigen Unterschriften getroffen.

 

Alle Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus dem Jahr 2018 finden Sie hier

Übersicht

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