Pressemitteilung

Stadt Münster gibt Auskunft

Nach Kür der Stadt zum Heimlichtuer des Monats bekam Bürger Recht

Nach Kritik des Bündnisses „NRW blickt durch“ gibt die Stadt Münster im Streit um das Auskunftsersuchen eines Bürgers nach. Der anfragende Bürger erhält nun Auskunft über die Kosten eines Gutachtens, das die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Auftrag gegeben hatten. Die Kehrtwende erfolgt nach der Auszeichnung der Stadt als „Heimlichtuer des Monats“. Diesen Negativpreis hatte Münster im Mai wegen seiner Auskunftsverweigerung von dem Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland erhalten.

 

Die Stadt hatte ihre Auskunftsweigerung damit begründet, dass der Vertragspartner der Auskunft nicht zugestimmt habe, da seine Geschäftsgeheimnisse nicht gewahrt bleiben würden. Die Kritik des Transparenz-Bündnisses und die Hartnäckigkeit des Bürgers sorgten dafür, dass die Bezirksregierung Münster endlich einschritt und die Stadt aufforderte, dem Bürger die begehrte Auskunft zu erteilen. Die Bezirksregierung stellte nach Prüfung des Falls fest, dass ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorliege.

 

Bezogen auf die begehrte Auskunft über die Kosten für die Studie mangele es an der Voraussetzung, dass ein objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der gewünschten Information bestehe. Dieses sei nur gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Unternehmens Bedeutung habe. Nach Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu befürchten, so die Bezirksregierung.

 

Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die gesetzlichen Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht unterliegen.

 

Das Bündnis „NRW blickt durch“ hält den hohen Aufwand, den der anfragende Bürger für eine Auskunft auf sich nehmen musste, für unangemessen. „Wie viel Zeit und Ärger hat ihn das gekostet? Und wie viele Mitarbeiter in Behörden der Stadt Münster, beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und bei der Bezirksregierung Münster haben sich mit seinem Anliegen beschäftigen müssen, bis er endlich zu seinem Recht kam?“, fragt Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Das alles sei nicht notwendig, wenn das Land endlich das versprochene Transparenzgesetz verabschieden würde. Durch dieses Gesetz bekämen die Bürger etwa per Internet einen schnellen und kostenlosen Zugriff auf Behördenunterlagen.

 

Mehr Informationen: <link http: www.nrw-blickt-durch.de>Transparenz-Initiative „NRW blickt durch"

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente