Kommunalwahlgesetz: Anhörung im Juni

Prof. Dr. Gerhard Banner

Im Herbst dieses Jahres soll bekanntlich eine Reform des Kommunalwahlgesetzes vom Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Vorgesehen ist u.a. die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeisteramt. Von der Einführung von Kumulieren und Panaschieren ist hierbei nicht die Rede.

 

Jetzt stehen die Termine für Anhörung und Gesetzesverabschiedung im Landtag fest. Am 6. Juni werden die Fraktionen Wahlrechtsexperten zur geplanten Reform anhören. Für Mehr Demokratie wird der Kommunalverfassungsexperte Prof. Dr. Gerhard Banner Stellung nehmen. Er wird dabei auch die Vorteile der mit der Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" geforderten Einführung von Kumulieren und Panaschieren als Kommunalwahlrecht darlegen.

 

Der Landtag soll am 19. und 20. September 2007 abschließend über die Wahlrechtsreform beraten. Bis dahin wollen wir auch unsere Volksinitiative beim Parlament eingereicht haben.

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