2007 Friedhofsjahr für Bürgerbegehren

Das Jahr 2007 war für Bürgerbegehren ein dramatisch schlechtes. Nur jede fünfte Initiative konnte einen Erfolg verbuchen. Fünf von sechs Begehren wurden durch meist überflüssige Hürden zu Fall gebracht. Fast die Hälfte aller Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt. 13 von 16 Bürgerentscheiden waren ungültig.

 

Natürlich soll die direkte Demokratie nicht dazu dienen, möglichst vielen Bürgerbegehren einen Erfolg zu bescheren. Die Verfahren für Bürgerbegehren sollten aber faire Erfolgschancen bieten. Hiervon ist Nordrhein-Westfalen jedoch noch weit entfernt.

 

Deshalb konnten in diesem Jahr nur sechs von 30 abgeschlossenen Bürgerbegehren Erfolge verbuchen. Zu den erfolgreichen Initiativen zählen Begehren

 

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gegen einen geplanten Rathausumzug in Bedburg

gegen den Verkauf des Kanalnetzes in Elsdorf

für den Erhalt von Stadtteilbibliotheken in Hattingen

gegen den Verkauf des Wassernetzes in Issum

gegen den Abriss des Rathauses in Minden und

gegen die städtische Finanzierung eines neuen Kulturzentrums in Rhede

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Während die Bürgerbegehren in Bedburg, Hattingen, Issum und Rhede von den Räten übernommen wurden bzw. Kompromisse erreichen konnten, setzten sich die Initiativen in Elsdorf und Minden jeweils im Bürgerentscheid durch.

 

Alle anderen Bürgerbegehren scheiterten an Anforderungen, denen sich Bürgerbegehren nur aufgrund einer misstrauischen Haltung der Politik gegenüber dem politischen Selbstbestimmungsrecht der Bürger stellen müssen.

 

Lesen Sie mehr zum Thema in unserer Jahresbilanz 2007, die unter diesem Artikel verlinkt ist.

Pressemitteilung

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