EU lernt von NRW-Volksinitiative

Die Europäische Union hat bei der Gestaltung ihres neuen Demokratie-Instruments „Europäische Bürgerinitiative“ aus den nordrhein-westfälischen Erfahrungen mit diesem Demokratie-Instrument gelernt

 

Am 22. Februar 2010 referierte unser seinerzeitiger Bundesvorstandssprecher Daniel Schily bei einer öffentlichen Anhörung in Brüssel über Verfahren und Praxis zwischen Rhein und Weser. Er berichtete dabei auch aus eigener hautnaher Erfahrung. Er war 2008 Vertrauensperson unserer Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen".

 

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde durch die Bürgerinitiative eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der Europäischen Union eingeführt. Sie macht es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger der Union die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlags in einem in die Zuständigkeit der EU fallenden Bereich auffordern können. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Initiative unterstützen.

Bürgerinitiative soll zum Engagement ermutigen

Bevor die Bürger dieses neue Recht ausüben konnten, mussten einige grundlegende Bestimmungen und Verfahren in einer EU-Verordnung festgelegt werden. Angesichts der Bedeutung dieses neuen Instruments für die Bürger, die Zivilgesellschaft und sonstige Beteiligte hatte die Kommission eine breit angelegte öffentliche Konsultation eröffnet, um die Meinung aller interessierten Kreise dazu einzuholen, wie die Bürgerinitiative in der Praxis funktionieren soll. Hierbei ging es etwa um Fragen, wie viele Unterschriften im einzelnen Staaten kommen müssen, wie lange Unterschriften gesammelt werden können und ob zur Bürgerinitiative eine Anhörung mit Rederecht der Initiatoren stattfindet.

 

Gerald Häfner, Europaabgeordneter der Grünen und Bundesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie, betonte in der Anhörung, dass die Bürgerinitiative dazu beitragen könne, eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen. EU-Fragen würden damit nicht länger nur in einigen Ländern, sondern in allen Mitgliedsstaaten diskutiert. Das Verfahren hierfür müsse dabei zum Engagement ermutigen. Die Bürger sollen sich wertgeschätzt fühlen.

Forderungen von Mehr Demokratie

Mehr Demokratie war als Fachverband für direkte Demokratie eingeladen, über die Erfahrungen mit dem in Deutschland „Volksinitiative“ genannten Demokratie-Instrument zu berichten. Als Beispiel wurde hierfür das Bundesland Nordrhein-Westfalen ausgewählt.

Hier gab es seit der Einführung der Volksinitiative 2002 elf Verfahren. Nur die Volksinitiative für eine Reform der Diätenbezüge der Landtagsabgeordneten war hierbei erfolgreich. Seit Ablehnung unserer Volksinitiative für ein demokratischeres Kommunalwahlrecht 2008 hat es keine neuen Volksinitiativen mehr gegeben.

 

Für die EU-Bürgerinitiative forderte Mehr Demokratie u.a.:

 

 

  • Unterschriften müssen aus mindestens einem Fünftel oder Sechstel aller Mitgliedsstaaten kommen
  • Als hierbei gültige Staaten werden die anerkannt, in denen mindestens 0,05 Prozent aller Bürger unterschrieben haben
  • Die Unterschriftensammlung soll auf Straßen und Plätzen sowie online möglich sein
  • Die Initiatoren erhalten das Recht auf Beratung durch die Kommission, auf Anhörung und auf eine teilweise Kostenerstattung
  • Bürgerinitiativen sollen auch Vertragsänderungen anregen können
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    Weitere Punkte betreffen die Art der Volksinitiative, die Unterschriftenprüfung, die Offenlegung der Finanzierung und den Umgang der Kommission mit der Initiative.

     

    Mit dem Bericht aus NRW und seinen Empfehlungen hat Daniel Schily in diesem Sinne bei der Anhörung hoffentlich Pflöcke für ein demokratischeres Europa einschlagen können.

    Mehr Informationen

  • Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative

  • Präsentation: Vortrag von Daniel Schily in Brüssel (pdf)

  • Interview von Europarl TV mit Daniel Schily

  • Übersicht: Volksinitiativen in NRW