Themenausschlüsse in Bayern und NRW

Was die Bürger in Bayern dürfen, dürfen die Bürger in Nordrhein-Westfalen noch lange nicht: Bürgerbegehren zu fast allen kommunalpolitischen Themen durchführen. Hier finden Sie eine Übersicht der Themenausschlüsse für Bürgerbegehren in Bayern und NRW.

 

 

Bayerische Gemeindeordnung Gemeindeordnung NRW
Art. 18a Bürgerbegehren und Bürgerentscheid § 26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
   
(3) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über (5) Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über
- Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen  
- über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung - die innere Organisation der Gemeindeverwaltung,
- über die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten - die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse sowie der Bediensteten der Gemeinde,
- und über die Haushaltssatzung. - die Haushaltssatzung, die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde (einschließlich der Wirtschaftspläne und des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe) sowie die kommunalen Abgaben und die privatrechtlichen Entgelte,
  - Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind,
  - die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
  Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist.

Gegen Themenausschlüsse

"Es ist zu begrüßen, wenn die Öffentlichkeit z. B. bei großen Bauvorhaben, die der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Ansiedlung von zukunftsfähigen Betrieben oder der Ausweisung von Gewerbeflächen dienen, frühzeitig eingebunden und informiert ist. Und ich glaube auch, dass es insgesamt positiv ist, wenn relativ schnell eine klare Entscheidung herbeigeführt wird, die dann ein Ja oder Nein enthält."

Dr. Günther Beckstein (CSU), ehem. bayerischer Ministerpräsident

Hintergrund

  • Position: Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (pdf) lesen...
  • Position: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide anwendungsfreundlich regeln und handhaben (pdf) <link fileadmin pdf positionen13_anwendungsfreundliche_buergerbegehren_und_buergerentscheide>lesen...