Viermal Ja in Bürgerentscheiden

Im ersten Halbjahr 2017 waren vier Bürgerbegehren in Bürgerentscheiden erfolgreich, zweimal gab es ein „Nein“. Ein weiteres Begehren konnte mit dem Rat der betreffenden Stadt einen Kompromiss erzielen. Vier Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt.

 

Auffallend: Trotz hohen Quorums wurde kein einziges Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Das ist sonst leider bei gut 40 Prozent aller Bürgerentscheide der Fall. Denn für den Erfolg eines Bürgerbegehrens reicht nicht die Mehrheit der Abstimmenden. Vielmehr muss diese Mehrheit je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Da die Beteiligung an Bürgerentscheiden naturgemäß niedriger ist als die an Wahlen, ist das gar nicht so einfach. Dies gilt insbesondere für große Städte, in denen die Mobilisierung zur Teilnahme an Abstimmungen erfahrungsgemäß schwieriger ist als in kleinen Orten.

Bürgerbegehren in NRW

Jahr nicht einge- reicht/ zurück- gezogen / versandet unzu- lässig vom Rat über- nommen Kom- pro- miss läuft noch zum Bürger- entscheid führten Gesamt
1994 - 2015 112 259 116 18   196 701
1. Halbj. 2016 3 6 2     5 28
2. Halbj. 2016 3 2 2     7 14
1. Halbj. 2017   4   1 10 6 21
Gesamt 118 271 120 19 10 214 764
Stand: 30.06.2017              

In Bürgerentscheiden erfolgreich waren zwei Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Wohnbauten in zwei Ortsteilen von Altenbeken, für den Erhalt einer Grundschule in Hürtgenwald und gegen die Entwidmung von Friedhofsflächen in Pulheim. Abgelehnt wurden Bürgerbegehren für den Erhalt des Kurfürstenbades in Bonn und für eine Sanierung des Rathauses in Olpe. Hier wird nun ein neues Rathaus gebaut. „Nein“ sagten die Bürger in Möhnesee zur Frage des Gemeinderates, ob das Haus des Gastes zugunsten der Ansiedlung von Einzelhandel abgerissen werden soll.

 

In Höxter schloss das Aktionsbündnis „Zwei Bäder für Höxter - ein Standort“ mit dem Stadtrat einen Kompromiss über die Sanierung eines Freibades und den Neubau eines Hallenbades. Hier hatte die Stadt ursprünglich geplant, ein Hallenbad abseits des Freibades zu bauen und dieses in ein Bürgerbad umzuwandeln.

(Rats-)Bürgerentscheide in NRW

Jahr Abstimmungsvorlage angenommen Abstimmungs- vorlage abgelehnt (Rats-)Bürger- entscheid ungültig Gesamt
1994 - 2015 75 43 99 217
1. Halbj. 2016     5 5
2. Halbj. 2016 2 3 4 9
1. Halbj. 2017 4 3   7
Gesamt 81 49 103 238
Stand: 30.06.2017        

Viermal wurden Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. In Bonn war der Grund das Fehlen von genügend Unterschriften für ein Begehren zum Erhalt einer Realschule im Stadtteil Beuel. In Horn-Bad Meinberg fehlten einem Bürgerbegehren gegen Einbahnstraßen in der Innenstadt von Horn ganze fünf Unterschriften. Außerdem wurde die Fragestellung des Begehrens als zu unbestimmt angesehen. Fehler fanden Experten auch auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gegen die Übertragung der Abwasserbeseitigung der Stadt Schmallenberg auf den Ruhrverband.

 

In Monheim hatte der Bürgermeister bei einem Bürgerbegehren gegen einen städtischen Zuschuss für den Erwerb von Grundstücken zum Zweck des Baus von Moscheen bereits Fakten geschaffen, als das Begehren im Stadtrat auf der Tagesordnung stand. Weil Bürgerbegehren nur zu noch rückholbaren Ratsentscheidungen zulässig sind, kam dieses Begehren zu spät.

 

Übersicht: Alle Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus dem Jahr 2017 finden Sie hier

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