Jülich

Bürgerbegehren für Erhalt von Lehrschwimmbecken

Träger: UWG-JÜL

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Jülich hatte am 25. September 2014 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Lehrschwimmbecken in den Stadtteilen Koslar und Welldorf zu schließen. Nach Berechnungen der CDU könnte die Stadt in sechs Jahren bis zu einer Million Euro einsparen, wenn die beiden Bäder geschlossen werden und stattdessen die nicht ausgelasteten Bäder in Linnich und Titz sowie das Jülicher Hallenbad genutzt werden.

 

Die SPD argumentierte, dass die Stadt Jülich über 140 Millionen Euro Schulden habe. Wenn diese Entwicklung so weiter laufe, werde Jülich in absehbarer Zeit handlungsunfähig und gerade den kommenden Generationen eine untragbare Last aufgebürdet. Daher sei es zwingend notwendig, Einsparungen vorzunehmen. Die Alternative bestehe in der Erhöhung von Steuern. Diesen Weg einer weiteren finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger will die SPD vermeiden.

 

Die Sanierungskosten der Lehrschwimmbecken beliefen sich auf 300.000 Euro. Ob damit alle Schäden für die nächsten Jahre vollständig ausgebessert würden, bleibe dennoch offen. So werde Welldorf im Bereich der Wasserqualität die Standardanforderungen auch nach der Sanierung nicht erfüllen können. Hinzu kämen Betriebskosten von mehr als 120.000 Euro pro Jahr.

 

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Jülich warf der Ratsmehrheit vor, nicht richtig gerechnet zu haben. Der Transport der Kinder in andere Gemeinden könne inklusive Eintrittsgeldern bis zu 85.000 Euro jährlich kosten. Die Stadt berechnet allein die Transportkosten mit 60.000 Euro jährlich.

 

Mit der Schließung der Bäder vernichteten CDU, SPD und FDP nicht nur Immobilienvermögen, sondern auch Sozialkapital, Engagement der Bürgerinnen und Bürger und Lebensqualität der Stadt. Es gebe Schwimmmütter, die ehrenamtlich das Schwimmen der Kinder begleiteten. Dies würden sie wohl nicht mehr tun, wenn sie nach Titz oder Linnich müssten.

 

Schwimmen gewinne zudem als Prävention im Alter immer mehr Bedeutung. Der demografische Wandel lasse die Gruppe der über 65 und über 80jährigen in den nächsten Jahren stark ansteigen. Für diese Bürgerinnen und Bürger sei es wichtig, ortsnah schwimmen zu können. Möglichst lebenslang in der sozialen Umgebung leben zu können sei der Wunsch der älteren Mitbürger. Das erspare der Gesellschaft Kosten, denn Unterbringung und Betreuung alte Menschen koste viel Geld.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 8. Oktober bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. November 2014 begonnen. Bis zum 27. Januar 2015 hatten die Initiatoren 2.100 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 19. Februar 2015 für unzulässig erklärt. Begründung: die Begründung des Bürgerbegehrens enthalte unrichtig dargestellte Tatsachen und Zahlen, die für die Begründung des Bürgerbegehrens tragend seien. Mit der Begründung werde darauf abgestellt, dem Bürger auch mittels Gegenrechnung zu suggerieren, dass kostenmäßig nahezu keine Unterschiede zwischen dem Beschluss des Rates und der Forderung des Bürgerbegehrens bestünden. Dies sei nicht richtig. Zudem seien die Motive des Rates für seine Entscheidung nicht ausreichend dargestellt.

 

Gegen diese Entscheidung haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 29. April 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Diese wurde jedoch am 12. Februar 2016 zurückgezogen.

 

Info:UWG-JÜL

Nach oben

Bürgerbegehren für Ratsverkleinerung

Träger: UWG-JÜL

 

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren hat die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in Jülich eine Verkleinerung des Stadtrates erreicht. Nachdem der Rat der Stadt am 6. April 2006 eine von der UWG beantragte Verringerung der Zahl der Stadtverordneten von 42 auf 38 abgelehnt hatte, hatte die Wählergemeinschaft mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begonnen.

 

Das Kommunalwahlgesetz des Landes erlaubt es Räten und Bürgern, über die Größe ihrer Gemeindevertretung in einem gewissen Rahmen selber zu bestimmen.

 

Die UWG verspricht sich durch eingesparte Aufwandsentschädigungen für die gewählten Ratsvertreter eine Verringerung der jährlichen Kosten um bis zu 20.000 Euro. Bis zum 6. Juli 2006 musste die Wählergemeinschaft 1.847 Unterschriften für ihr Begehren sammeln. Bis zum 5. Juli 2006 reichte sie 2.051 gültige Unterschriften ein.

 

Der Jülicher Rat hatte das Bürgerbegehren am 27. September 2006 für zulässig erklärt, aber die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Begehrens auf die nächste Sitzung am 8. November 2006 vertagt. Am 27. Oktober 2006 hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss des Rates einstimmig für die vorgeschlagene Verkleinerung des Rates ausgesprochen. Der Rat folgte diesem Votum am 8. November 2006 ebenfalls einstimmig.

 

Info:UWG-JÜL

 

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier