Remscheid

Bürgerbegehren gegen Verkauf des Lenneper Kirmesplatzes

Träger: Bündnis „Hände weg vom Lenneper Kirmesplatz“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Remscheid hatte am 8. Juli 2010 beschlossen, den Kirmesplatz in Lennep zu verkaufen. Ein Investor hatte 2,5 Millionen Euro geboten, um dort einen Supermarkt zu errichten, forderte aber zugleich die Ertüchtigung der Kreuzung Rader Straße/Ringstraße durch einen Kreisverkehr. Die Stadt hatte als Ersatz für den Kirmesplatz die Kleingartenanlage Endringhausen vorgeschlagen.

 

Gegen diese Pläne gingen 14 Vereine aus Lennep und Lüttringhausen vor. Sie zweifelten den erhofften Gewinn von 1,5 Millionen Euro an. Nach Abzug aller Kosten unter anderem dem Bau eines Kreisverkehrs und der Herrichtung eines Ersatzgeländes ergebe sich ein Nullsummenspiel. Die Schützenvereine wollten den Platz weiter für ihre Feste nutzen. In Lennep gebe es keine angemessenen Ersatzflächen für Schützen-, Volks-, Oktoberfest, Martinsfeuer, Osterfeuer, Zirkusveranstaltungen, Treckertreffen, Wirtschaftsschauen und andere Großveranstaltungen. Ebenso fielen die Parkplätze für die Besucher des Röntgenstadions weg. Die weitere Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel auf dem Kirmesplatz sei nicht erforderlich, da Lennep mit Supermärkten und Discountern ausreichend versorgt sei.

 

Bei einem Verzicht auf den Verkauf des Kirmesplatzes rechnet die Stadt mit einem Einnahmeausfall von 3,15 Millionen Euro. Dies soll die Zinszahlungen der Stadt um rund 700.000 Euro verringern. Nach Auffassung der Initiatoren des Bürgerbegehrens beträgt der tatsächliche Wert des Grundstücks 300.000 Euro. Bei einem Verbleib des Platzes in städtischem Eigentum könnten jährlich 2.000 Euro Überschuss erwirtschaftet werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 15. Mai 2012 begonnen. Das Begehren wurde jedoch nicht eingereicht.

 

Kontakt:Klaus Kreutzer

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Bürgerbegehren für Erhalt des Bürgerbüros Lüttringhausen

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Remscheid hat am 8. Juli 2010 mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen aus Kostengründen die Schließung des Bürgerbüros im Rathaus des Remscheider Stadtteils Lüttringhausen beschlossen. Alle dort angebotenen Dienstleistungen sollen die Bürger künftig im Ämterhaus in der Remscheider Innenstadt erhalten.

 

Für eine Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren gegen die Schließungspläne gestartet hat, ist der Schließungsbeschluss nicht nachvollziehbar. Die Bürger von Lüttringhausen zeigten sich mit dem Service im Lüttringhauser Rathaus ausgesprochen zufrieden. Es werde viel mehr Zeit und Geld kosten, für Einwohnerangelegenheiten künftig nach Remscheid zu fahren.

 

Der Lüttringhauser Heimatbund und acht weitere Vereine aus Lennep und Lüttringhausen hatten Bürgermeisterin Beate Wilding ein Gutachten über die Einrichtung einer Bezirksverwaltungsstelle für die beiden Stadtteile zugeschickt. Darin führen die Verfasser aus, wie nach ihrer Meinung das Bürgerbüro trotz der Reduzierung des Personals für das Einwohnermeldewesen erhalten bleiben könnte. Vorgeschlagen wird, im Lüttringhauser Rathaus künftig vier Stellen einzurichten. Zurzeit arbeiten in dem Büro in der Regel zwei Mitarbeiter. Wenn es möglich sei, dort künftig auch eine Kfz-Zulassungsstelle unterzubringen, sollen dort sieben Mitarbeiter arbeiten. Das Bürgerbüro sei für 40.000 Bürger aus Lennep und Lüttringhausen zuständig. Arbeit sei ausreichend vorhanden. Über 20.000 Anträge würden dort pro Jahr bearbeitet. Aus Sicht des Lüttringhauser Heimatbundes sprechen weder organisatorische noch finanzielle Gesichtspunkte dagegen, das Bürgerbüro weiter offen zu halten.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Sommer 2010 begonnen. Am 7. Oktober 2010 hatte die Bürgerinitiative 6.619 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 16. Dezember 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Die Unterschriftenliste entspreche in ihrer Form insgesamt nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung, heißt es zur Erläuterung. Die Begründung des Begehrens sei fehlerhaft und es fehle ein Kostendeckungsvorschlag. Außerdem seien nur 3.063 Unterschriften ungültig und das notwendige Mindestquorum von 4.402 Unterschriften nicht erreicht. Der Rat wird am 16. Dezember 2010 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.

 

Am 11. November 2010 hat der Hauptausschuss des Rates bereits die Schließung des Bürgerbüros Lüttringhausen beschlossen.

 

Kontakt:Werner Schimmel

Aktuelles

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