Krefeld

Bürgerbegehren gegen Verkauf des Klinikums

Träger: Ver.di Bezirk Linker Niederrhein

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Krefeld suchte Anfang 2007 nach einem strategischen Partner für die "Städtische Krankenhäuser Krefeld gemeinnützige GmbH".

 

Die Beschäftigten des Klinikums waren hierdurch verunsichert. Es habe sich das Gefühl aufgebaut, dass das Klinikum auf jeden Fall verkauft werden soll und dass eine kommunale Trägerschaft, zum Beispiel mit einem Partner wie den Duisburger Kliniken, gar kein Thema mehr sei.

 

Verdi befürchtete im Falle eines Verkaufs Nachteile sowohl für Mitarbeiter als auch für die Patienten. Ein privater Eigner wolle Rendite, werde Stellen abbauen und aus dem Tarifvertrag aussteigen. Damit verschlechtere sich auch die Betreuung der Patienten. Deshalb sollte die Stadt eine kommunale Partnerschaft zumindest ausprobieren. Laut Expertenaussagen könne dies das Krefelder Haus retten.

 

Mit dem Bürgerbegehren sollte ein Verkauf des Klinikums verhindert werden. Die Unterschriftensammlung hierfür hatte am 30. März 2007 begonnen. Am 7. Mai 2007 hatten die Initiatoren 23.492 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben.

 

Am 15. Juni 2007 teilte Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) mit, dass die Verwaltung das Bürgerbegehren aufgrund eines Rechtsgutachtens für unzulässig hält. Das Begehren sei erstens rechtlich zu beanstanden, weil es nicht auf die Ersetzung einer Ratsentscheidung abziele, sondern dem Rat für eine Entscheidung eine einschränkende Vorgabe mache. Weiterhin heißt es im Gutachten der Stadt, dass die Bürger in dem Text zur Unterschriftenliste mangelhaft über die tatsächliche Situation informiert werden. Zudem sei der im Bürgerbegehren formulierte Kostendeckungsvorschlag nicht ausreichend. Es fehlten konkrete Zahlen. Zudem argumentiert die Verwaltung, dass sie private Investoren nicht kategorisch ausschließen kann und das Begehren deshalb unrechtmäßig sei.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 19. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und FDP für unzulässig erklärt. Verdi hat hiergegen Widerspruch eingelegt, den der Rat am 9. August abgelehnt hat. Verdi hat nun Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

 

Am 21. November 2007 lehnte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Klinikums ab. Zentraler Aspekt des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts war die Mangelhaftigkeit des Kostendeckungsvorschlags in der Begründung des Bürgerbegehrens. Das OVG hielt es für erforderlich, dass in Fällen, in denen Defizite gegeben sind, eine Möglichkeit zur Deckung dieser Defizite aufgezeigt wird. Dies sei nicht erfolgt. Die Formulierung des Kostendeckungsvorschlags im Bürgerbehren sei sogar irreführend, weil es beim unbefangenen Leser den unzutreffenden Eindruck erwecke, es werde ein Gewinn erwirtschaftender Betrieb veräußert. Auch schon wegen dieser Irreführung sei das Bürgerbegehren unzulässig.

 

Am 21. November 2007 hat der Rat den Verkauf von 74,9 Prozent der Anteile an die Helios-Kliniken beschlossen.

 

Kontakt:Ver.di Bezirk Linker Niederrhein

 

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Bürgerbegehren für Erhalt des Stadtbades

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Seit dem 18. Januar 2006 lief in Krefeld ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Jugendstilbades.

 

Nach dem Willen der Ratsmehrheit soll das Stadtbad-Gelände sowie umliegende Bereiche für 80 Millionen Euro in ein Einkaufszentrum mit 78 Läden auf drei Etagen und zwei Parkgeschossen in den oberen beiden Stockwerken verwandelt werden. Fassade und Teile des Bades selbst sollen dabei erhalten werden. Lediglich die Grünen lehnen diese Pläne ab.

 

Die Umbau-Befürworter erhoffen sich eine Belebung des umgebenden Innenstadtbereichs. Eine Reaktivierung des derzeit geschlossenen Stadtbades sowie weiterer Bäder würde nach ihrer Rechnung ein jährliches Defizit von 1,2 Millionen Euro bringen. Eine Subventionierung der Bäder in dieser Höhe sei nicht zu leisten.

 

Am 23. März 2006 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens 17.410 Unterschriften an den Oberbürgermeister übergeben, 7.200 wären mindestens nötig gewesen. Am 30. März 2006 hat der Stadtrat das Bürgerbegehren mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

Das Bürgerbegehren scheiterte am 11. Juni 2006 am Zustimmungsquorum. Zwar votierten 86,97 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch wurde die notwendige Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten nicht erreicht. 23.505 Bürger stimmten für den Baderhalt, 3.522 dagegen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 15,02 Prozent.

 

Kontakt:Jörg Meuther

 

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Bürgerbegehren für die Verlegung von "Stolpersteinen"

Träger: Schülerinitiative

 

Status: Kompromiss

 

Aktuell/Ergebnis: In Krefeld hatten Schüler der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule am 15. Dezember 2005 ein Bürgerbegehren für die Verlegung von "Stolpersteinen"; im Pflaster der Stadt gestartet. Mit dieser Initiative wandten sich die Jugendlichen gegen einen Ratsbeschluss von Anfang November, mit dem die Verlegung dieser Gedenksteine für die Opfer der Nazi-Diktatur abgelehnt worden war. Insbesondere die CDU hatte damit Bedenken von Vertretern der Jüdischen Gemeinde entsprochen, die ein "Herumtreten" auf den Opfern befürchteten. Das Bürgerbegehren wird aber auch von während der NS-Diktatur Verfolgten und deren Angehörigen unterstützt.

 

Mit seinen Stolpersteinen will der Künstler Gunter Demnig an die Opfer der NS-Zeit erinnern, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing ins Trottoir einlässt. Bis 2005 hatte er bereits über 5.500 Steine in 97 Orten verlegt. Schüler der Gesamtschule und einer Körperbehindertenschule hatten nach einem Vortrag des Künstlers in Krefeld eineinhalb Jahre lang Geld für das Stolperstein-Projekt gesammelt.

 

Am 2. Februar 2006 hatte die Schülerinitiative rund 13.500 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Am 30. März 2006 hatte der Stadtrat einstimmig einen Kompromiss beschlossen, nach dem die Gedenksteine nun vor Wohnhäusern von Opfern der Nazi-Diktatur verlegt werden können, wenn Hausbesitzer und Angehörige dies nicht ablehnen.

 

Kontakt:Dr. Thomas Hilgers

Aktuelles

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