Seit dem letzten Ranking von 2016 gab es keine Verbesserungen der Regelungen auf Landesebene. Nach wie vor gab es in NRW nur ein einziges erfolgreiches Volksbegehren. Kritisiert werden im Ranking insbesondere der Ausschluss von Volksbegehren zu Finanzfragen, Abgaben und Besoldung. Auch das Unterschriftenquorum von acht Prozent (ca. 1,1 Millionen Unterschriften) sei für ein Flächenland sehr hoch. „NRW sollte sich hier ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen: Das Unterschriftenquorum ist mit 3,6 Prozent deutlich niedriger, obwohl es dort viel weniger Einwohner gibt“, so Wölfel.
Auf kommunaler Ebene können sich Bürger in NRW seit 1994 über direkt-demokratische Verfahren einbringen. Hier schneidet NRW besser ab, die Gesamtnote beläuft sich auf „befriedigend“ (2,5). Dennoch sieht Mehr Demokratie auch hier Verbesserungsbedarf. „In NRW sind viele Themen von Bürgerentscheiden ausgeschlossen, die in anderen Ländern zugelassen sind“, so Wölfel. Zudem sorge die Kostenschätzung immer wieder für Probleme.
Dass die Regelungen für die direkte Demokratie verbessert werden müssen, stellte auch die Enquete-Kommission des Landtags „Subsidiarität und Partizipation“ fest. Zur Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sieht die Kommission eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren vor, eine Prüfung der Ausschlusskriterien sowie eine automatische Zustellung von Abstimmungsinformationen. Auf Landesebene sollen die Hürden für Volksbegehren und eine Schutzklausel für Gesetze geprüft werden, die auf Volksentscheiden beruhen. „Mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission können wir mitgehen! Jetzt geht es aber darum, diese Reformen auch umzusetzen“, sagt Achim Wölfel.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,5). „In Bayern zeigt sich der Zusammenhang von bürgerfreundlichen Regeln und einer lebendigen Praxis am deutlichsten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die direkte und die parlamentarische Demokratie sich gut ergänzen können“, erläutert Wölfel. 40 Prozent aller in deutschen Kommunen gestarteten Bürgerbegehren finden im Freistaat statt. Mit 60 angestoßenen Volksbegehren liegt Bayern auch auf Landesebene vorn. Die besten Regeln für Volksbegehren auf Landesebene wird Hamburg attestiert (Note 2,2), die besten Regeln für Bürgerbegehren in den Kommunen hat Thüringen (Note 1,6). In beiden Ländern gehen die Regelwerke auf Initiativen von Mehr Demokratie zurück.
+++ Hintergrund zum Volksentscheidsranking: +++
Mehr Demokratie vergleicht und bewertet seit 2003 die Regelungen der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene in allen Bundesländern nach einem wissenschaftlichen Verfahren. Zu Grunde liegt ein optimales Design der direkten Demokratie, das sich an bereits etablierten Regelungen sowie am Ideal einer bürgerfreundlichen Demokratie orientiert und außerdem den praktischen Umgang mit Bürger- und Volksbegehren im jeweiligen Bundesland mit einbezieht. Das Volksentscheidsranking 2021 ist der sechste Ländervergleich.
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