Pressemitteilung

Bürgerentscheide sind nicht "wahlfremd"

Initiative kritisiert Trennung von Bürgerentscheid und Bundestagswahl

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Entscheidung der Stadt Dülmen, einen Bürgerentscheid über die Einrichtung einer Sekundarschule nicht mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. „Die dafür angeführten Argumente sind falsch“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Es sei nicht nachvollziehbar, warum in Augustdorf und Duisburg Bürgerentscheide am Wahltag möglich seien, in Dülmen aber nicht.

 

Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Schreiben des NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 2012. Darin heißt es, dass die zuverlässige Ermittlung des Wahlergebnisses nicht durch „wahlfremde Aktionen“ gefährdet werden soll. Zu solchen Aktionen gehörten auch kommunale Bürgerbefragungen.

 

„Ein Bürgerentscheid ist aber keine Bürgerbefragung. Bürgerentscheide sind anders als Bürgerbefragungen verbindlich. Sie haben den gleichen Rang wie Ratsentscheidungen und sind damit auch nicht wahlfremd“, erklärt Trennheuser. „Die Stadt erweckt in ihrer Vorlage für den Stadtrat aber durch das Einfügen des Begriffes ‚Bürgerentscheide‘ in das Zitat aus dem Innenministerium den Eindruck, dass es dem Ministerium auch um diese ging. Hier wurde der Stadtrat in die Irre geführt“, ärgert sich Trennheuser.

 

Falsch sei auch die Behauptung der Stadt, dass es für Bürgerentscheide neben den Wahlvorständen eigene Abstimmungsvorstände und Abstimmungsbereiche im Wahllokal brauche. „Es reicht vollkommen, wenn es farblich unterscheidbare Wahl- und Stimmzettel sowie eigene Abstimmungsurnen für den Bürgerentscheid gibt“, erläutert Trennheuser. Mehr Aufwand sei nicht nötig.

 

Bei Mehr Demokratie hält man die bei Bürgerentscheiden zu überspringende Abstimmungshürde für den wahren Grund der Trennung von Abstimmung und Wahl in Dülmen. „Für einen Erfolg braucht das Bürgerbegehren gegen die Sekundarschule neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. „Durch diese Hürde werden in Städten von der Größe Dülmens 60 Prozent aller Bürgerbegehren zu Fall gebracht“, zitiert Trennheuser eine Statistik seines Vereins. Vielleicht spekuliere der eine oder andere in Politik und Verwaltung, dass dies auch dem aktuellen Bürgerbegehren passiere.

 

Erst im Frühjahr hatte der Pulheimer Stadtrat einem Bürgerbegehren die Zusammenlegung der Abstimmung darüber am Tag der Landtagswahl verweigert. Auch früher gab es laut Mehr Demokratie ähnliche Fälle. Mehr Demokratie fordert deshalb die Abschaffung von Abstimmungsquoren. „Wie bei Wahlen sollte die Mehrheit derer entscheiden, die an Bürgerentscheiden teilnehmen. Nur das ist demokratisch“, sagt Trennheuser.

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente