Pressemitteilung

Bürgerentscheide in NRW: Immer mehr Kommunen setzen auf automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen

Fachverband Mehr Demokratie begrüßt automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen und Abstimmungsheft bei Bürgerentscheiden in Nümbrecht, Siegen und Herten
Bürger in Nümbrecht stimmen über Windkraftanlagen, in Siegen über den Erhalt von Haupt- und Realschulen und in Herten über den Neubau eines Feuerwehrhauses ab

Der Demokratie-Fachverband Mehr Demokratie begrüßt, dass sich Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei Bürgerentscheiden zunehmend für die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen sowie Abstimmungsheft entscheiden. Zuvor mussten die Briefwahlunterlagen von den Wahlberechtigten erst beantragt werden. „Dieser Trend darf sich gerne fortsetzen! Durch die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen wird den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an unserer lokalen Demokratie erleichtert. Nebenbei leisten die Kommunen damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Abstimmungsbeteiligung“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer Mehr Demokratie in Köln.

Die Beteiligung spiele bei Bürgerentscheiden eine wichtige Rolle. Anders als bei Wahlen gilt bei Bürgerentscheiden ein Zustimmungsquorum. Das bedeutet, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen muss, damit dieser gültig ist. Rund 40 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW scheitern an dieser Hürde. Mehr Demokratie plädiert für eine Abschaffung des Zustimmungsquorums, da es politische Verhältnisse verdrehen könne und es so durchaus vorkomme, dass sich am Ende diejenigen durchsetzen würden, die einer Abstimmung bewusst fernblieben. „Das lässt sich engagierten Bürgerinnen und Bürgern nur schwer vermitteln“, so Achim Wölfel mit Blick auf die hohe Anzahl an solchen „unecht“ gescheiterten Bürgerentscheiden.

Der Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht wurde Ende September 2022 mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen. Die Abstimmungsfrage lautet „Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“. Wie auch bei den Bürgerentscheiden in Herten und Siegen kann in Nümbrecht ausschließlich per Brief abgestimmt werden. Der Abstimmungszeitraum endet am 14. Februar.

Der Bürgerentscheid in Herten geht auf ein Bürgerbegehren zurück. Eine Initiative hatte im vergangenen Jahr über 4.000 Unterschriften gesammelt, um gegen einen Ratsbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses vorzugehen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet: „Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß Beschlussvorlage 22/078 Neubau Feuerwehrhaus Löschzug Scherlebeck aufgehoben werden soll, um den Grünzug an der Backumer Straße zwischen Polsumer und Langenbochumer Straße (Gemarkung Herten, Flur 21, Flurstück 648) in seiner jetzigen Form zu erhalten?“. Die Bürger haben noch bis zum 6. März die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.

Der Bürgerentscheid in Siegen läuft bis zum 1. März und geht ebenfalls auf ein Bürgerbegehren zurück. Eine Initiative hatte im vergangenen Jahr über 5.800 gültige Unterschriften gesammelt, um gegen einen Ratsbeschluss von Juni vorzugehen. Der Rat hatte entschieden, für das Schuljahr 2023/2024 eine neue Gesamtschule einzurichten und damit verbunden eine Hauptschule und zwei Realschulen zu schließen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet: „Sollen Haupt- und Realschulen in Siegen erhalten werden?“.

Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. Im letzten Jahr aktualisierten der Kreis Düren, Herten, Nümbrecht und Siegen ihre Satzungen, sodass alle Abstimmungsberechtigten die Briefwahlunterlagen sowie das Abstimmungsheft automatisch zugeschickt bekommen. Im Kreis Düren fand im August 2022 ein Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises statt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei rund 56 Prozent, was für einen Bürgerentscheid deutlich über der durchschnittlichen Beteiligung von rund 32 Prozent liegt.

In knapp vier Wochen finden noch zwei weitere Bürgerentscheide in NRW statt. Am 26. Februar stimmen die Bürger in Erkrath über die Bebauung der Hasenwiese ab und in Issum entscheiden die Bürger, ob der Sonderbusverkehr für Grundschüler erhalten bleibt oder zukünftig an den Linienverkehr angegliedert wird. Bei beiden Abstimmungen kann im Wahllokal oder auf Antrag per Briefwahl abgestimmt werden. Alle Abstimmungsberechtigten in Issum und Erkrath erhalten das Abstimmungsheft zusammen mit der Benachrichtigung über die Abstimmung. Auch in Herne war am 26.2. ein Bürgerentscheid angekündigt, Initiative und Politik konnten sich allerdings vor der Abstimmung auf einen Kompromiss einigen, sodass der Bürgerentscheid zurückgezogen wurde.

Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Demokratie-Schub in Herten: Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden müssen zukünftig nicht erst beantragt werden

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente