Das war die Aktion Wahlhelfer 2022!

In diesem Jahr haben wir wieder mehr als Hundert Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vermittelt. Danke für euren Einsatz!

Zu unserer Pressemitteilung

Aktion Wahlhelfer:in 2022

Für die Landtagswahl im Mai werden tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Mehr Demokratie unterstützt die Kommunen, wie in den Vorjahren, bei der Besetzung von Wahlvorständen. Trage dich jetzt ganz einfach in unser Formular ein und wir übermitteln deine Meldung an die entsprechende Stelle in deiner Kommune. Mitmachen können alle Wahlberechtigten, Vorkenntnisse sind nicht nötig. Werde auch du jetzt Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer! 

Warum Wahlhelfer werden? 

Demokratie lebt vom Mitmachen! Trage deinen Teil dazu bei, dass unsere Demokratie funktioniert. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bist du mittendrin, wenn am 15. Mai das neue Landesparlament für die nächsten fünf Jahre gewählt wird. 

Wie werde ich Wahlhelfer?

Für jeden Wahlbezirk wird von der Gemeinde ein Wahlvorstand benannt. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfern, die verschiedene Funktionen haben. Die Wünsche der Wahlhelfer, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Was mache ich dann genau?

Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für ein Wahllokal oder ein Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern.

Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Nachdem das Wahllokal geschlossen ist zählen sie die Stimmen aus. Die Wahlhelfer beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.

Aufgaben

Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer spezielle Aufgaben:

Wahlvorsteher

Der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahllokal bekannt. Er sorgt für die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde.

Schriftführer

Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.

Beisitzer

Die Beisitzer geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Üblicherweise wird in zwei Schichten gearbeitet. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, das Wahllokal bleibt selbstverständlich geöffnet.

Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein "Erfrischungsgeld", das je nach Gemeinde und Funktion im Wahlvorstand unterschiedlich hoch ausfällt und zwischen 25 und 100 Euro liegt.

Trage dich jetzt ganz einfach in unser Formular ein und wir übermitteln deine Meldung an die entsprechende Stelle in deiner Kommune.

Jetzt anmelden!

Melde dich jetzt als Wahlhelfer:in in deiner Stadt oder Gemeinde an. Nutze dazu unser Online-Formular

Informationen

Der Bundeswahlleiter bietet informative Videos zur Tätigkeit als Wahlhelfer an. mehr...

Wer ist wahlberechtigt?

Das aktive Wahlrecht hat, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.