Altena

Bürgerbegehren gegen Burgaufzug

Träger: Aktionskreis „Altena innovativ“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Altena hatte am 20. Dezember 2010 einstimmig den Bau des Erlebnisaufzuges zur Burg Altena beschlossen und sich verpflichtet, den Betrieb der Errichtung für die Dauer von mindestens 15 Jahren zu sichern.

 

Die Besucher der Burg Altena sollen auch in die Stadt gelockt und die Innenstadt so attraktiv gemacht werden, dass die Burg-Besucher zuerst von der Innenstadt aus starten. Zum Konzept gehören ein Empfangsgebäude, das in der Lennestraße liegen und den Grundriss der Burg haben soll. Von dort soll es weiter gehen über acht Erlebnisstationen, die über die Geschichte der Burg und über Altena spielerisch und unterhaltsam informieren. Vor dem Aufzug ist ein großer Empfangsbereich geplant, wo teilweise auch Inszenierungen mit Rittern stattfinden sollen. Angrenzend an das Empfangsgebäude soll ein Krämerdorf entstehen, das heimisches Handwerk und Artikel aus der Region präsentiert.

 

Die Kosten für dieses Regionale-2013-Projekt werden auf rund 5,7 Mio. Euro geschätzt. Dieser Betrag soll zu 90 Prozent durch das Land NRW, zu fünf Prozent durch den Märkischen Kreis und zu fünf Prozent durch die Stadt Altena erbracht werden. Deren Anteil soll die Mark-E Aktiengesellschaft im Rahmen eines noch abzuschließenden Sponsoring-Vertrages übernehmen.

 

Nach Meinung der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist die Ausgabensumme angesichts wesentlich kostengünstigerer Alternativen zur Steigerung der Attraktivität der Stadt und zur besseren Anbindung der Burg Altena an den Stadtkern unangemessen hoch. Durch die Verpflichtung, den Aufzug mindestens für 15 Jahre zu betreiben, gehe die Stadt ein finanzielles Risiko ein. Mögliche jährliche Defizite aus dem Aufzug-Betrieb seien auszugleichen, wenn die Nutzung des Burgaufzuges hinter den entsprechenden Erwartungen zurück bleibe. Die Vortriebstechniken zum Bau des Burgaufzuges durch Bohren oder Sprengen stellten sowohl für die Burg als auch für die Gebäude betroffener Anlieger nicht auszuschließende und unkalkulierbare Risiken dar.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 10. Februar 2011 begonnen. Bis zum Ende der Eintragungsfrist am 20. März 2011 hatten sich statt der notwendigen 1.403 Unterzeichner nur 639 Unterstützer in die Unterschriftenlisten eingetragen. Trotzdem wurde das Bürgerbegehren am 21. März 2011 bei der Stadt eingereicht. Der Rat hat das Begehren am 4. April 2011 aufgrund der zu geringen Unterschriftenzahl für unzulässig erklärt.

 

Kontakt:Wilfried Bracht

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