Bad Honnef

Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Str./Am Spitzenbach/B42“

Träger: Initiative „Rettet den Stadtgarten"

Status: Bürgerentscheid ungültig

Aktuelles: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen des Rates der Stadt Bad Honnef hatte am 24. April 2018 mit den Stimmen von CDU, Bürgerblock, FDP und FWG die Aufstellung des Bebauungsplans „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Str./Am Spitzenbach/B42“ beschlossen. Ziel war die Erschließung und Entwicklung eines neuen, attraktiven Wohngebietes. Der Bürgerentscheid am 6. Januar 2019 war ungültig. Zwar votierten 55,1 Prozent der Abstimmenden gegen den Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Str./Am Spitzenbach/B42“, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 29,6 Prozent.

Hintergrund: Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ sah durch den Bebauungsplan den Stadtgarten bedroht und lehnte die Pläne der Stadt ab. Die Initiative setzte sich dafür ein, den kompletten Stadtgarten in seiner jetzigen Größe, Form und Schönheit ungeschmälert zu erhalten und innerstädtisches Grün zu verbinden. Das Bürgerbegehren wurde am 4. Mai 2018 bei der Stadt angemeldet und die Unterschriftensammlung begann am 20. Juli 2018. Am 31. August 2018 hatten die Initiatoren 4.416 gesammelte Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 11. Oktober 2018 für zulässig erklärt und in seiner Sitzung vom 15. November 2018 inhaltlich nicht entsprochen. 

Nach Ansicht der Initiative sei es zwar sinnvoll, innerstädtisches Wohnen zu verdichten, nicht aber am Stadtgarten. Das Gelände sollte daher Gemeinbedarfsfläche bleiben. Der BUND wies darauf hin, dass das Bauen in Überschwemmungsgebieten laut Wasserhaushaltsgesetz verboten sei. Der Stadtgarten, insbesondere der nördliche Teil, liege aber in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Der Regionalplan weise auf Extremhochwässer hin mit einer Einstauprognose von bis zu zwei Metern. Die Funktion als Grüngürtel und Filter für die entlang der B42, sowie der Bahntrasse entstehenden Feinstaub- und Schadstoffbelastungen, werde dadurch erheblich beeinträchtigt. Dies würde negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bad Honnefer Bürgerinnen, Bürger und Gäste haben. Ein neues Baugebiet anstelle der jetzigen Grünflächen und Gehölze werde auch eine Fläche, die für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung stehe, beseitigen. 

Die Befürworter des Bebauungsplans um die Gemeinschaft "Lebendiges Bad Honnef" argumentierten, dass das beplante Gelände im Besitz der Stadt sei. Die Stadt könne deshalb den Bau bezahlbarer Wohnungen an dieser Stelle garantieren. Bei Grundstücken in Privatbesitz sei dies nicht der Fall. In ähnlichen Lagen entwickelte bauliche Lösungen zeigten, wie verträgliches Wohnen auch unter erschwerten Bedingungen sehr gut möglich sei. Eine Bebauung des Stadtgartens selbst stehe gar nicht zur Diskussion. Vielmehr gehe es um eine weiter nördlich gelegene Brachfläche zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße, Am Spitzenbach und B42. Die Befürworter beziehen sich auf eine Studie der NRW-Bank, in der argumentiert wird, dass Bad Honnef mehr junge Familie brauche, da der Anteil der 65 bis 75-Jährigen bis 2040 in Bad Honnef um knapp 40 Prozent zu-, während der Anteil der 18 bis 25-Jährigen im gleichen Zeitraum um knapp 30 Prozent abnehme. Auch die Zahl der im Tal lebenden Grundschüler sinke in den nächsten Jahren deutlich. Diese Entwicklung bedrohe den Bestand von Schulen, lasse Vereine ausbluten und die Innenstadt veröden. 

Weiterführende Quellen:

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Bürgerbegehren für Erhalt des nördlichen Teils des Stadtgartens als Grünfläche

Träger: Initiative „Rettet den Bad Honnefer Stadtgarten"

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen des Rates der Stadt Bad Honnef hatte am 24. April 2018 mit den Stimmen von CDU, Bürgerblock, FDP und FWG die Aufstellung des Bebauungsplans „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Str./Am Spitzenbach/B42“ beschlossen. Ziel ist die Erschließung und Entwicklung eines neuen, attraktiven Wohngebietes. Bad Honnef brauche Zuzug. Preisgünstiger Wohnraum sei nur auf städtischen Flächen möglich, heißt es zur Begründung.

 

Die Bürgerinitiative „Rettet den Bad Honnefer Stadtgarten“ sieht dadurch den Stadtgarten bedroht und lehnt die Pläne der Stadt ab. Sie setzt sich dafür ein, den kompletten Stadtgarten in seiner jetzigen Größe, Form und Schönheit ungeschmälert zu erhalten und innerstädtisches Grün zu verbinden. Es sei zwar sinnvoll, innerstädtisches Wohnen zu verdichten, nicht aber am Stadtgarten. Das Gelände solle Gemeinbedarfsfläche bleiben.

 

Der Stadtgarten sei ein Habitat für Fledermaus und Haselmaus. Für beide gelte strenger Artenschutz. Zum anderen stelle der Stadtgarten das zentrale Bindeglied zwischen den beiden innerstädtischen Grünstreifen dar. Sie absorbierten einen hohen Anteil der Emissionen, die jeden Tag von der B 42 ausgingen.

 

Man könne in Bad Honnef zumindest in der Tallage nicht unbegrenzt Wohnraum schaffen. Schließlich sei es gerade dieser besondere Charakter mit dem vielen Stadtgrün, der Bad Honnef so begehrt mache und Grund dafür sei, dass die Menschen dort leben wollten.

 

Der BUND weist darauf hin, dass das Bauen in Überschwemmungsgebieten laut Wasserhaushaltsgesetz verboten sei. Der Stadtgarten, insbesondere der nördliche Teil, liege aber in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Der Regionalplan weise auf Extremhochwässer hin und es werde ein Einstau von mehr als zwei Metern prognostiziert.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 4. Mai 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 19. Juli 2018 begonnen. Aufgrund eines Formfehlers in der Fragestellung des Begehrens wurde die Sammlung noch am gleichen Tag beendet und die bereits gesammelten Unterschriften nicht eingereicht.

 

Info:Initiative „Rettet den Bad Honnefer Stadtgarten"

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Bürgerbegehren gegen Nationalpark Siebengebirge II

Träger: Bürgerinitiative "Siebengebirge Bad Honnef"

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Auf Betreiben des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bad Honnef sollte das Siebengebirge bei Bonn als Nationalpark ausgewiesen werden. Dies sollte dazu dienen, den nationalen Biodiversitätszielen zum Buchenwaldschutz näher zu kommen und weit mehr als 3.000 Hektar Wald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Das Gütesiegel "Nationalpark" sollte auch mehr Touristen in die Region ziehen. Zur Unterstützung der Idee wollte die Stadt Bad Honnef einem entsprechenden Zweckverband beitreten und Flächen der Stadt an das Land verpachten.

 

In dem Verband sollten die Kommunen Bad Honnef, Königswinter und Bonn zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis, dem Land NRW sowie dem Verschönerungsverein für das Siebengebirge und der Forstbetriebsgemeinschaft als gleichberechtigte Partner vertreten sein. Eine solche Rechtskonstruktion wäre für das Land notwendig gewesen, um die für den Besitz der für die Schaffung eines Nationalparks notwendigen Waldflächen zu pachten. Sie sollte auch dazu benutzt werden, entstehende Kosten auf die Zweckverbandsmitglieder umzuwälzen.

 

Die Bürgerinitiative "Siebengebirge Bad Honnef" wandte sich mit ihrem Bürgerbegehren gegen den Beitritt zum Zweckverband. Sie wollte verhindern, dass die Stadt Bad Honnef Vereinbarungen zwecks Errichtung oder Betriebs eines Nationalparks im Siebengebirge abschließt. Der Kommune gehören 700 Hektar Wald in dem Gebiet, das insgesamt 4767 Hektar umfassen sollte.

 

Die Kritiker der Nationalpark-Pläne wandten ein, dass mehr Naturschutz bei der durch die Ausweisung als Nationalpark angestrebten Mehr an Besuchern nicht möglich sei. Der kleine und schützenswerte Naturpark verkrafte dies ebenso wenig wie mehr Verkehrsbelastung. Für einen Nationalpark sei das Siebengebirge mit seinen 11.200 Hektar zu klein.

 

Die Bürgerinitiative wollte einen "wertvollen und seit Jahrzehnten vorbildlich geschützten Landschaftsteil unserer Heimat vor unnötigen prestigeträchtigen Eingriffen und Veränderungen bewahren". Daneben wollte sie die weitere Verschuldung der Stadt Bad Honnef stoppen. Den Kommune blieben die Einnahmen aus der Holzwirtschaft und der Jagdpacht erhalten. Das Hoheitsrecht über den Stadtwald sollte - wegen der nicht abzuschätzenden Folgen - nicht an den zu gründenden Zweckverband mit vielen Mitgliedern, die die Stadt Bad Honnef überstimmen können, abgetreten werden.

 

In einer Expertenanhörung am 5. Mai 2008 im Landtag wurden verschiedene Einschätzungen zum Thema abgegeben.

 

Nach Einschätzung des Landkreistags NRW erfüllt das rund 48 Quadratkilometer große Areal am Mittelrhein bereits einen Teil der nationalen und internationalen Naturschutzstandards für Nationalparks. Andere Anforderungen könnten nach einer Übergangszeit erfüllt werden.

 

Auch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hält die "Ausweisung des Siebengebirges als Nationalpark fachlich für absolut gerechtfertigt". Das Gebiet zeichne sich durch eine große Naturvielfalt und das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten aus. An den internationalen Vorgaben müsse ein Nationalpark Siebengebirge nicht scheitern, nur drei der 14 bestehenden Parks in Deutschland erfüllten diese hohen Vorgaben.

 

Gegen einen Nationalpark Siebengebirge sprach sich dagegen der Naturschutzbund (NABU) aus. Das Gebiet sei nicht groß genug. Weil das Waldgebiet in einen siedlungs- und verkehrsintensiven Raum liege, sei eine Ausweitung nicht sinnvoll möglich. Das Gebiet werde alle Kriterien für einen Nationalpark auch in Zukunft nicht erfüllen können. Besser wäre es, auch in Deutschland den Status eines Naturmonuments einzuführen und das Siebengebirge dieser Kategorie zuzuordnen.

 

Auch der Deutsche Naturschutzring hält nicht viel von einem Nationalpark im Siebengebirge. Mit der Senne in Ostwestfalen und dem Rothaargebirge gebe es in NRW ökologisch interessantere Gebiete.

 

Differenziert sieht der Bund für Umwelt- und Naturschutz die Nationalpark-Planungen. Auch kleinere Flächen seien durchaus schutzwürdig. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Buchenwald im Siebengebirge nicht unter besonderen Schutz gestellt werden solle. Die bisherigen Planungen seien allerdings noch nicht ausreichend. Langfristig müssten 75 Prozent des Nationalparks unberührt bleiben.

 

Laut einem am 21. September 2009 vorgestellten Gutachten der Firma Deloitte Consulting GmbH wären für das Land Nordrhein-Westfalen für den geplanten Bürgernationalpark Siebengebirge im Anfangsjahr 2011 Kosten in Höhe von circa 3 Millionen Euro entstanden. Bis zum Jahr 2030 hätten sich diese Kosten durch die durchschnittlich zu erwartenden Preissteigerungsraten bei den Sach- und Personalkosten, auf circa 4,5 Millionen Euro entwickelt. Hauptkostenblock wären dabei die Personalkosten, die im Jahr 2011 für die zugrunde gelegten 35 Stellen, mit circa 1,7 Millionen Euro beziffert werden, gewesen.

 

Das Siebengebirge besteht als Mittelgebirge aus mehr als 40 Bergen und Anhöhen von bis zu 460 Meter Höhe. Es liegt im Südosten von Bonn, erstreckt sich im Bereich der Städte Königswinter und Bad Honnef und dient als Naherholungsgebiet.

 

Der Naturpark bildet das größte zusammenhängende Buche-Eichen-Waldgebiet im Rheinland und beherbergt zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Er umfasst etwa 11.200 Hektar und 200 Kilometer ausgeschilderte Wanderwege. Seit 1922 ist das Siebengebirge als Naturschutzgebiet eingestuft.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 18. März 2009 begonnen. Am 15. Mai 2009 hatten die Initiatoren 3.205 Unterschriften an Bürgermeisterin Wally Feiden übergeben. Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 2. Juli 2009 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 27. September 2009 lehnten 61,1 Prozent der Abstimmenden den Beitritt der Stadt Bad Honnef zum Zweckverband zur Gründung eines Nationalparks ab. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 68 Prozent.

 

Das Begehren war der zweite Anlauf zum Thema, nachdem ein erstes Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig erklärt worden war.

 

Kontakt:Prof. Dr. Karlheinz Merten

Info:

  • Bürgerinitiative "Freies Siebengebirge"

  • Bürgerverein Nationalpark Siebengebirge

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    Bürgerbegehren gegen Nationalpark Siebengebirge

    Träger: Bürgerinitiative "Siebengebirge Bad Honnef"

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Auf Betreiben des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bad Honnef sollte das Siebengebirge bei Bonn als Nationalpark ausgewiesen werden. Hiermit sollte den nationalen Biodiversitätszielen zum Buchenwaldschutz nähergekommen und weit mehr als 3.000 Hektar Wald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Das Gütesiegel "Nationalpark" sollte außerdem mehr Touristen in die Region ziehen. Zur Unterstützung der Idee wollte die Stadt Bad Honnef einem entsprechenden Zweckverband beitreten und Flächen der Stadt an das Land verpachten.

     

    Dem Zweckverband als Träger des Nationalparks Siebengebirge sollten die Städte Bonn, Königswinter, Bad Honnef und der Rhein-Sieg-Kreis angehören. Weitere Mitglieder sollten das Land Nordrhein-Westfalen, der Verschönerungsverein für das Siebengebirge und die private Forstbetriebsgemeinschaft sein.

     

    Die Bürgerinitiative "Siebengebirge Bad Honnef" wandte sich mit ihrem Bürgerbegehren gegen den Beitritt zum Zweckverband. Ohne Beitritt zu diesem Verband gebe es keinen Nationalpark.

     

    Die Kritiker der Nationalpark-Pläne wandten ein, dass mehr Naturschutz bei der durch die Ausweisung als Nationalpark angestrebten Mehr an Besuchern nicht möglich sei. Der kleine und schützenswerte Naturpark verkrafte dies ebenso wenig wie mehr Verkehrsbelastung. Für einen Nationalpark sei das Siebengebirge mit seinen 11.200 Hektar zu klein.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 25. April 2008 begonnen. Am 6. Oktober 2008 hatten die Initiatoren rund 2.600 Unterschriften für das Begehren an Bürgermeisterin Wally Feiden übergeben.

     

    Am 27. November 2008 wurde bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die Trägerschaft eines Bürgernationalparks Siebengebirge ein Sondergesetz auf den Weg bringen will. Der Entwurf des entsprechenden Modells sah einen Verband mit Verbandsversammlung, Vorstand und der Nationalparkverwaltung samt Leiter vor, in dem ein neues staatliches Nationalparkforstamt integriert werden sollte.

     

    In dem neuen Verband sollten die Kommunen Bad Honnef, Königswinter und Bonn zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis, dem Land NRW sowie dem Verschönerungsverein für das Siebengebirge und der Forstbetriebsgemeinschaft als gleichberechtigte Partner vertreten sein. Diese sieben Verbandsmitglieder hätten Vertreter in die rund 20 bis 30 Personen umfassende Verbandsversammlung sowie in den siebenköpfigen Vorstand entsenden sollen.

     

    Mit dem neuen Modell gehörte der zunächst angedachte Zweckverband mit Anstalt öffentlichen Rechts der Vergangenheit an. Das NRW-Innenministerium hatte rechtliche Bedenken angemeldet, mit dieser Konstruktion Private (VVS; Forstbetriebsgemeinschaft) mit behördlichen Aufgaben zu betrauen.

     

    Am 5. Dezember 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass das Bürgerbegehren aus ihrer Sicht unzulässig ist. Begründung: Die Rechtskonstruktion eines Zweckverbands für die Trägerschaft des Nationalparks sei inzwischen aus der Welt. Die Landesregierung plante stattdessen ein spezielles Verbandsgesetz. Das Bürgerbegehren laufe daher ins Leere.

     

    Bedenken bestanden auch wegen der Art der Unterschriftenlisten. Nach der herrschenden Rechtsprechung gehe man davon aus, dass auf jeder Unterschriftenseite der volle Begehrenstext stehen müsse, um Manipulation auszuschließen. Das aber sei bei den eingereichten Listen nicht der Fall. Schließlich seien Aussagen in der Begehrensbegründung unzutreffend und unrichtig.

     

    Der Rat hat das Bürgerbegehren am 12. Februar 2009 mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen für unzulässig erklärt. Hiergegen hatten die Vertretungsberechtigten des Begehrens Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Bei einem Erörterungstermin hatte das Gericht die Auffassung geäußert, dass das Verfahren durch die aktuelle Entwicklung überholt und nicht mehr aktuell sei. Das erste Bürgerbegehren habe sich gegen die Mitgliedschaft Bad Honnefs in einem Nationalpark-Zweckverband gerichtet, der aber gar nicht mehr geplant sei. Hierauf wurde die Klage zurückgezogen.

     

    Kontakt:Prof. Dr. Karlheinz Merten

    Info:

  • Bürgerinitiative "Freies Siebengebirge"

  • Bürgerverein Nationalpark Siebengebirge

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier