Null-Bilanz bei Demokratie

Die vergangenen fünf Jahre waren für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen verlorene Jahre. Landesregierung und Landtag hatten sich viel vorgenommen, herausgekommen ist dabei nichts.

 

Weder wurden die hohen Hürden für landesweite Volksbegehren gesenkt, noch das von SPD und Grünen vereinbarte Transparenzgesetz verabschiedet. Auch beim Thema Wahlalter bei Landtagswahlen bleibt alles beim Alten. Die Vereinfachung kommunaler Bürgerentscheide stand erst gar nicht auf der Agenda. Stattdessen wurde eine verfassungswidrige Sperrklausel für Kommunalwahlen beschlossen.

 

Mit den Folgen des Nichtstuns des Landesparlaments hat aktuell das Volksbegehren „G9 jetzt in NRW“ zu kämpfen. Damit das Volksbegehren im Landtag Gehör findet und es eventuell zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich mindestens 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen. Das sind acht Prozent aller Stimmberechtigten. Viel zu viel. SPD und Grüne wollten die Hürde auf zwei Prozent senken. Die CDU hatte sich vor der Landtagswahl 2012 für eine Hürde von fünf Prozent ausgesprochen. Gute Voraussetzungen für eine Einigung und eine Verfassungsänderung, sollte man meinen.

 

Deal gescheitert

Eine Reform wollten SPD und Grüne aber nur, wenn CDU und FDP einer Senkung des Mindestalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre zustimmen. Das wollten die beiden Fraktionen nicht mittragen. Ergebnis: Weder wurden Volksbegehren vereinfacht, noch wurde das Wahlalter gesenkt. Ein letzter Vorstoß der Piraten Anfang April wurde von allen anderen Fraktionen mit Verweis auf die Nichteinigung in der Verfassungskommission abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Initiative von SPD, Grünen und Piraten, das Wahlalter aus der Landesverfassung zu streichen, um es auch ohne verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit im Landtag senken zu können.

 

Nach langem Hin und Her zwischen den Landesministerien scheiterten im März auch die Bemühungen um ein Transparenzgesetz für NRW. Mit diesem Gesetz sollten Behörden verpflichtet werden, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne und Geodaten zu veröffentlichen. Aktuell müssen daran Interessierte umständlich Anfragen an die Behörden richten und für deren Beantwortung teilweise hohe Gebühren zahlen.

 

SPD in Erklärungsnot

Eigentlich war das Gesetz fast fertig. Ein Entwurf war im Januar 2017 bereits mit den entsprechenden Ressorts der Landesregierung abgestimmt worden, alle Beteiligten waren einverstanden. Anfang Februar hätte der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden sollen. Dann aber hatte die SPD ihre Zustimmung zurückgezogen, ohne dies richtig erklären zu können.

 

Obwohl es wie bei landesweiten Volksbegehren auch bei kommunalen Bürgerbegehren zu hohe oder einfach überflüssige Hürden gibt, wollte sich hier niemand um Verbesserungen bemühen. Anträge der Piraten für mehr direkte Demokratie vor Ort wurden von allen anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt.

 

Verfassungswidrige Sperrklausel

Als wenn diese Negativbilanz nicht reichen würde, hatten SPD, CDU und Grüne 2016 die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen beschlossen. Dies, obwohl der Verfassungsgerichtshof des Landes ähnliche Wahlhürden bereits zweimal wegen Verfassungswidrigkeit gekippt hatte. Auch die neue Sperrklausel von 2,5 Prozent ist nicht besser begründet. Zehn Parteien klagen deshalb gegen die neue Hürde, die die Stimmen vieler Wähler entwerten würde.

 

Vage Aussichten

Die Wahlaussagen der Parteien lassen für die Zukunft vieles offen. Aus den Programmen von SPD und CDU ist die direkte Demokratie ganz verschwunden. Im Wahl-O-Mat äußert die SPD aber immerhin, dass sie zur Senkung der Hürden für Volksbegehren bereit sei. Gleiches gilt für die FDP, die sich im Wahlprogramm zum Thema ebenfalls ausschweigt, sich im Wahl-O-Mat aber für eine Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von acht auf fünf Prozent ausspricht. Leider haben die Liberalen aber ihre noch 2012 erhobene Forderung nach einer Demokratisierung des Kommunalwahlrechts gestrichen. Nur Grüne, Linke und Piraten aber wollen mehr direkte Demokratie auch auf kommunaler Ebene, ein demokratischeres Wahlrecht und ein Transparenzgesetz.

Pressemitteilung

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