Düsseldorf: Keine Zeit für Bürger

Rund 50 Bürgerinnen und Bürger warteten am 30. August im Düsseldorfer Rathaus vergeblich darauf, dass die von ihnen gewählten Politiker sich mit dem Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof" befassen. Unter Protest der Ratsopposition beschlossen CDU und FDP die Vertagung des Themas auf die nächste Ratssitzung am 18. Oktober.

 

Am 10. August hatte eine Bürgerinitiative 14.008 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Das Begehren wendet sich gegen Pläne, das dem Friedhof und dem Künstleratelierhaus vorgelagerte Grundstück, das derzeit als Parkplatz genutzt wird, an die Victoria-Versicherung zu verkaufen. Durch den Verkauf gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens den Denkmalschutz für den historischen Friedhof und das Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten.

 

Die Verwaltung hat dem Rat empfohlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Begründung: das Begehren greife in die in NRW vom Bürgerbegehren ausgeschlossene Bauleitplanung ein.

 

Unterstützer des Bürgerbegehrens vermuten hinter der Vertagung der Behandlung des Bürgerbegehrens eine Verschleppungstaktik, um inzwischen Fakten zu schaffen.

 

Die Gemeindeordnung fordert eine "zügige" Behandlung von Bürgerbegehren. Normalerweise entscheidet der Rat immer sofort dann, wenn die Verwaltung das Bürgerbegehren geprüft hat. Dies war in Düsseldorf bereits geschehen.

Pressemitteilung

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