Düsseldorf: Bürgerbegehren zu Golzheimer Friedhof gekippt

Der Düsseldorfer Stadtrat hat am 17. September ein Bürgerbegehren für den Schutz des Golzheimer Friedhofs für unzulässig erklärt. Begründung: Bürgerbegehren dürfen sich nicht gegen "Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung" von Bauleitplänen wenden. Dadurch, dass sich das Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks wende, seien auch Bauleitplanungsfragen berührt.

 

Der "Golzheimer Friedhof" war bis zum Jahr 1897 die zentrale Begräbnisstätte Düsseldorfs. Auf ihm finden sich noch heute ca. 330 Grabmale, darunter einige berühmte Düsseldorfer Persönlichkeiten (z.B. von Schadow, Weyhe, Immermann, Pastor Jääsch, Rethel, u.a.). Angrenzend an den Friedhof befindet sich das in seiner Art einmalige Künstleratelierhaus.

 

Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, das dem Friedhof und dem Künstleratelierhaus vorgelagerte Grundstück, das derzeit als Parkplatz genutzt wird, an die Victoria-Versicherung zu verkaufen. Durch den Verkauf gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens den Denkmalschutz für den historischen Friedhof und das Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten.

 

Die Bürgerinitiative fordert deshalb, dass das Grundstück zwischen der Klever Straße, der Fischerstraße, dem Denkmal "Künstleratelierhaus" und dem Denkmal "Golzheimer Friedhof" in unbeschränktem Eigentum und unmittelbarem Besitz der Stadt Düsseldorf verbleibt.

Pressemitteilung

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