Auch vier Monate nach dem zwei Bürgerbegehren für den Erhalt wohnortnaher Schulen in Alsdorf für unzulässig erklärt wurden, wird weiter über die formale Richtigkeit der Formulierungen auf den Unterschriftenlisten der Begehren gestritten. Der Alsdorfer Rat hatte die beiden Bürgerbegehren am 12. Dezember mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass die Kostendeckungsvorschläge der Begehren unzureichend seien. Jetzt hat Dr. Rainard Osebold von der RWTH Aachen ein Gutachten verfasst, laut dem die Ratsentscheidung über die Unzulässigkeit "auf Basis erheblich falscher Zahlen zustande gekommen" sei.
Folgen Sie uns auf:
Pressemitteilung
Termine
Alle NRW-Termine auf einen Blick finden Sie hier
Newsletter
Infos im Abo
Aktuelle Nachrichten und Pressemit- teilungen: Unsere RSS-Newsfeeds