Kein Sommer für Volksbegehren

Während es früher bei Volksbegehrensberichten für das Land Nordrhein-Westfalen nie etwas Bemerkenswertes zu vermelden gab, ist dies im aktuellen Bericht von Mehr Demokratie erstmals anders.

Erstmals seit 1978 läuft in NRW ein Volksbegehren. Thema ist die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium. Außerdem wurden 2016 die Volksinitiative „NRW gegen CETA & TTIP“ neu gestartet. Im Vergleich mit der Praxis in vielen anderen Bundesländern kann NRW aber nicht mithalten. Eine Schwalbe macht aber bekanntlich keinen Sommer.

Während in neun Bundesländern im Schnitt mindestens alle 2,5 Jahre ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative eingeleitet wird, kommt dies in NRW nur alle 4,8 Jahre vor. Den Hauptanteil der Verfahren machen dabei Volksinitiativen aus. Für diese liegen die Hürden zwar relativ niedrig, ihre Folgewirkung ist allerdings auch sehr schwach. Von 18 Volksinitiativen konnte deshalb nur die Initiative des Bundes der Steuerzahler zur Reform der Diätenversorgung der Landtagsabgeordneten einen direkten Erfolg verbuchen. Und das war 2005.

Zahl der Verfahren wächst

2016 wurden in acht Bundesländern zwölf direktdemokratische Verfahren eingeleitet. Damit wurde die direkte Demokratie etwa so häufig genutzt wie im Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Die Zahl der Verfahren wächst kontinuierlich an, wenn man den Zeitraum seit Einführung von Volksbegehren im ersten Bundesland 1946 in Zehn-Jahres-Schritten betrachtet.

Trotzdem hatten es direkt-demokratische Initiativen 2016 besonders schwer. Die Erfolgsquote der abgeschlossenen Verfahren lag mit 12,5 Prozent deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 28,2 Prozent. 65 Prozent aller Verfahren insgesamt scheitern, ohne dass es zu einem Volksentscheid kommt. 2016 waren es sogar 75 Prozent. Die Hauptgründe sind: zu wenige Unterschriften, Rückzug durch die Initiatoren oder Unzulässigkeit. Insgesamt haben neun Bundesländer noch nie eine durch Bürger ausgelöste Abstimmung erlebt.

Übersicht: Praxis von Volksbegehren und Volksentscheid in den deutschen Bundesländern
Land Einführung Jahre Praxis VB-Anträge / Volks- initiativen davon Volks- begehren davon Volks- entscheide
         
Hamburg 1996 21 50 16 7
Brandenburg 1992 25 43 13  
Mecklenburg-Vorpommern 1994 23 33 4 1
Schleswig-Holstein 1990 27 34 5 2
Bayern 1946 71 51 20 6
Berlin 1949 - 1975, seit 1995 48 40 10 5
Sachsen 1992 25 13 4 1
Thüringen 1994 23 10 5  
Niedersachsen 1993 24 25 3  
Saarland 1979 38 9 1  
Baden-Württemberg 1974 43 10    
NRW 1950 67 32 2  
Bremen 1947 70 18 3  
Sachsen-Anhalt 1992 25 12 3 1
Hessen 1946 71 7 1  
Rheinland-Pfalz 1947 70 5 1  
           
Gesamt     392 91 23
Stand: 31.12.2016          

Die direkte Demokratie wird in vielen Bundesländern immer mehr zum Teil des politischen Alltagsgeschäfts. Der Umgang der Regierenden und Parlamente mit Volksbegehren wird routinierter, vor allem dort wo die direkte Demokratie häufig zum Einsatz kommt. Besonders in Hamburg und Berlin zeigt sich die Tendenz, dass die Regierenden mit Initiativen verhandeln und versuchen, eine Volksabstimmung zu vermeiden. 2016 konnte aber nur ein Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg einen Erfolg erzielen, indem es mit dem Landtag einen Kompromiss ausverhandelte. Zu einem Volksentscheid kam es 2016 nicht. Thematische Schwerpunkte der direkten Demokratie waren „Bildung und Kultur“ und „Demokratie und Innenpolitik“ mit je 25 Prozent aller neu eingeleitete Verfahren.

 

Reform in NRW gescheitert

Während in NRW eine eigentlich von allen Fraktionen im Landtag gewünschte Vereinfachung von Volksbegehren scheiterte, gab es anderswo Reformen oder Initiativen zur Erleichterung der direkten Demokratie. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern die Hürden für Volksbegehren leicht gesenkt und in Schleswig-Holstein die freie Unterschriftensammlung eingeführt. In Thüringen wird diskutiert, Volksbegehren gegen noch nicht in Kraft getretene Gesetze einzuführen. Dieses Instrument gibt es bisher in Hamburg und Bremen, aber dort nur für sehr wenige Themen. In Berlin hat die neue rot-rot-grüne Koalition Reformen in Aussicht gestellt, unter anderem die Kopplung von Wahlen und Abstimmungen. In Brandenburg steht die Initiative „Wir entscheiden mit!“ zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Gemeinde- und Landesebene in den Startlöchern.

 

NRW braucht faire Regeln für Volksbegehren

Ohne niedrigere Hürden wird sich die Situation in Nordrhein-Westfalen nicht ändern. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren liegt mit 1,1 Millionen Unterschriften viel zu hoch. Und der Ausschluss von Themen, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, lässt überhaupt nur wenig Spielraum für die direkte Demokratie.

 

Info: Volksinitiativen und Volksbegehren in NRW

Unseren kompletten Volksbegehrensbericht finden Sie zum Herunterladen Herunterladen (pdf, 52 Seiten)

 

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