NRW bei Wahlrechts-Ranking durchgefallen

In Nordrhein-Westfalen haben die Bürger bei Kommunalwahlen zu wenig Macht. In einem am 1. März 2011 von Mehr Demokratie veröffentlichten Wahlrechts-Ranking erhielt das Land deshalb die Note „mangelhaft“. Im Ländervergleich nimmt NRW damit nur Platz 14 ein. Vorne liegen Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, Schlusslichter sind das Saarland und Berlin.

 

Hauptgrund für die schlechte Platzierung ist, dass die Wähler in NRW viel zu wenig Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Räte haben. Mehr Demokratie fordert, dass die Bürger durch gezieltes Ankreuzen von Mandatsbewerbern deren Reihenfolge auf den Kandidatenlisten der Parteien noch einmal ändern können.

 

Bisher können die Wähler nur einen Wahlkreis-Kandidaten wählen, wobei sie mit dem gleichen Kreuz auch die stadtweite Kandidatenliste seiner Partei bestätigen. Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es hier keine Erst- und Zweitstimme.

Wahlrechts-Ranking im Überblick

Platz Bundesland Note
     
1 Hamburg gut
2 Bremen gut
3 Mecklenburg-Vorpommern gut
4 Sachsen-Anhalt gut
5 Brandenburg gut
6 Thüringen befriedigend
7 Hessen befriedigend
8 Sachsen befriedigend
9 Niedersachsen befriedigend
10 Rheinland-Pfalz ausreichend
11 Baden-Württemberg ausreichend
12 Bayern ausreichend
13 Schleswig-Holstein mangelhaft
14 Nordrhein-Westfalen mangelhaft
15 Saarland mangelhaft
16 Berlin mangelhaft

Wahlen wie die jüngste Bürgerschaftswahl in Hamburg bestätigen den Wunsch der Wähler nach einem neuen Wahlrecht. Die Hamburger konnten bei der Wahl am 20. Februar 2011 zehn Stimmen an Parteien und Kandidaten vergeben. 47 Prozent der Wählerstimmen gingen direkt an Kandidaten, was für Verschiebungen auf den Parteilisten gesorgt hat. In ähnlicher Weise wie in Hamburg wird in zwölf Bundesländern teilweise bereits seit Jahrzehnten ohne Probleme gewählt.

 

Punktabzüge gibt es im Wahlrechts-Ranking auch für die bei Bürgermeisterwahlen zum Zeitpunkt der Bewertung fehlende Stichwahl und die mit sechs Jahren zu lange Amtszeit der Bürgermeister. Positiv bewertet werden das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen und das Fehlen einer Sperrklausel.

 

Pluspunkte gibt es für das Verfahren zur Stimmenauszählung nach Sainte-Lague und für die niedrigen Anforderungen an Kandidaturwillige. Positiv ist außerdem, dass Zugezogene schon 15 Tage nach Ummeldung in den neuen Wohnort dort wahlberechtigt sind.

Das Ranking

Das komplette Wahlrechts-Ranking finden Sie hier (pdf, 36 Seiten)

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