Volksinitiative "Rundfunkbeitrag abschalten!"

Ziel: Kündigung der Rundfunk-Staatsverträge

Träger: AfD

Status: Volksinitiative nicht eingereicht

 

Die AfD hatte am 15. April 2015 eine Volksinitiative zur Kündigung der Rundfunk-Staatsverträge durch das Land Nordrhein-Westfalen gestartet. Innerhalb der Kündigungsfrist sollte nach dem Vorschlag der Partei ein neues Konzept mit einem stark reduzierten öffentliche-rechtlichen Rundfunk erstellt und umgesetzt werden. Nur durch eine Kündigung könnten die Beteiligten und Profiteure des Systems zu einer Reform bewegt werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt über ein „gigantisches“ Budget, kritisierte die AfD. Er sei mittlerweile zu einer „Selbstbereicherungsanlage“ für Intendanten und Moderatoren verkommen. Diese kämen ihren Bildungs- und Informationsauftrag nicht mehr richtig nach und verschwendeten das Geld der Beitragszahler in einem riesigen Apparat.

In Nordrhein-Westfalen verzeichne der WDR alleine 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen (Stand: 2010). Zusätzlich bezahlten die Gebührenzahler mit ihrem Rundfunkbeitrag die überregionalen Anstalten. Kamerateams würden doppelt (für ZDF und ARD) zu Sportveranstaltungen geschickt und verursachten so unnötige Millionenkosten.

Intendanten erhielten Gehälter von mehreren 100.000 Euro und bekämen dann mit bis zu 12.000 Euro monatlich einen höheren Rentenanspruch als der normale Arbeitnehmer sich jemals erarbeiten könne. Zusätzlich gefährdeten Politiker in den Rundfunkräten die Neutralität der Sendeanstalten. All das finanzierten die Gebührenzahler mit einer „Zwangsabgabe“, ohne gefragt zu werden.

Ziel der Volksinitiative war laut AfD die Schaffung eines kleineren, günstigeren öffentlichen Rundfunks, der sich auf seinen Informations- und Bildungsauftrag konzentriere und nicht mehr durch „Zwangsabgaben“ finanziere. Die mediale Grundversorgung solle auf die Bereiche beschränken, die private Anbieter nicht abdecken könnten. Dass und wie dies möglich sei, zeige nicht nur ein Blick über Grenzen Deutschlands auf andere Finanzierungsmodelle öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, sondern auch der Zeitungsmarkt, auf dem sich ganz ohne Staatseingriffe ein breites Angebot an Informations- und Unterhaltungsmedien entwickelt habe.

Ob sich ein radikal verschlankter öffentlich-rechtlicher Rundfunk durch Steuern oder durch nutzungsabhängige Gebühren - oder Mischformen aus beidem - finanziere, solle ergebnisoffen diskutiert werden. Die derzeitige Erhebung einer nutzungsunabhängigen Zwangsabgabe von Privathaushalten und Unternehmen lehnt die AfD NRW als „undemokratisch und rechtlich fragwürdig“ ab.

Für eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spreche auch, dass dieser seit langem weit über eine Grundversorgung hinaus tätig sei: Neben 22 TV- und 67 Hörfunksendern, die sich inhaltlich meistens nur marginal von privaten Angeboten unterschieden, breiteten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio auch im Internet zunehmend aus - zu Lasten privatwirtschaftlicher Anbieter und damit der Meinungsfreiheit.

 

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative hatte am 15. April 2015 begonnen. Die Initiative wurde nicht eingereicht

 

Kontakt:AfD NRW

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