Was sind die Themen von Bürger- und Ratsbegehren? Wie viele Begehren und Bürgerentscheide fanden statt und wie viele Initiativen waren erfolgreich? In welchen Orten fanden welche Begehren statt? Einen stets aktuellen Überblick bietet Ihnen unsere Online-Datenbank.

Gegen Komplettsanierung von Ehrenplatz, Ehren-und Kaiserstraße

Titz (Nordrhein-Westfalen)

Fragestellung:
Sollen die Beschlüsse in der Sitzung des Rates der Gemeinde Titz am 12. August 2004 zu Tagesordnungspunkt 2 «Vorstellung der Ausbauplanung Ehrenstraße/Ehrenplatz» aufgehoben und die Verwaltung stattdessen beauftragt werden, den Kanal in den Straßen Ehrenstraße, Ehrenplatz, Kaiserstraße vollständig zu erneuern und anschließend die Fahrbahn wieder herzustellen?
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften insgesamt:
1054
Datum des Bürgerentscheids:
23.01.2005
Gültige Stimmen:
2506
Abstimmende:
2512
Stimmberechtigte:
6872
Beteiligung:
36,55 %
Quorum:
1347
Ja-Stimmen:
1548 (61,80 %)
Nein-Stimmen:
958 (38,20 %)
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BE im Sinne des Begehrens

Weitere Informationen

Jahr:
2004
Ankündigungsdatum:
28.09.2004
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
Start der Unterschriftensammlung:
31.08.2004
Einreichung der Unterschriften:
04.10.2004
Zulässigkeit:
11.11.2004
Beschluss zum Bürgerentscheid:
12.08.2004
Bürgerentscheid:
23.01.2005
Weitere Entwicklung:
Im Bürgerentscheid am 31. Januar 2005 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 61,8 Prozent der Abstimmenden votierten für das Bürgerbegehren; die Stadt musste daraufhin die bereits begonnene Sanierung stoppen. Mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage versuchte der Rat daraufhin, die durch das Begehren beschlossene Sanierung auf 2007 zu verschieben. Am 15. Dezember 2005 fand im Petitionsausschuss des Landtags eine Anhörung mit Vertretern von Gemeinde, Innenministerium und Bürgerbegehren statt. Am 26. Januar 2006 hat der Gemeinderat die Straßensanierung nur noch mit dritter Priorität eingestuft und auf 2008 verschoben. In einer Ratssitzung am 8. Juni 2006 hat sich die CDU-Mehrheit auch im dritten Anlauf geweigert, den Bürgerentscheid über den Ausbau einer Straße umzusetzen. Der Kreis Düren und das Innenministerium hatten der Gemeinde dringend empfohlen, dem Bürgerwillen zu entsprechen. Am 16. August 2006 hat Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) angekündigt, den Bürgerentscheid im Zuge der Ersatzvornahme selbst umsetzen zu wollen, wenn der Gemeinderat im seiner Sitzung am 24. August 2006 dies nicht veranlasst. Das Innenministerium hat dem Kreis erlaubt, auch alleine zu handeln. Am 24. August 2006 hat die CDU in Titz mit ihrer Mehrheit im Gemeinderat die Umsetzung des Bürgerentscheids erneut abgelehnt. In der Sitzung verwarf die CDU-Ratsmehrheit eine Beanstandung der vorangegangenen ablehnenden Beschlüsse durch den Landrat. Die CDU-Mehrheit im Rat gab als Grund für die erneute Verweigerung die Haushaltslage der Gemeinde an. Diese gebe der Gemeinde keine Möglichkeit, die im Bürgerentscheid beschlossene Straßensanierung sofort auszuführen. Dieses Argument will Spelthahn nicht gelten lassen. Er habe der Gemeinde in Aussicht gestellt, trotz leerer Gemeindekasse eine entsprechende Kreditaufnahme zu genehmigen. Nun will er den Straßenausbau selbst in Auftrag geben. Mit Schreiben vom 28. September 2006 hat der Landrat die Ratsbeschlüsse zum Bürgerentscheid aufgehoben und angeordnet die Prioritätenliste 2006 um die in der Abstimmung beschlossenen Baumaßnahmen zu ergänzen. Hiergegen hat der Bürgermeister Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingelegt. Das Verwaltungsgericht Aachen fällte am 2. Februar 2007 ein Urteil, nach dem der Bürgerentscheid schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Das Gericht stellt fest, dass eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Aufhebungs- und Anordnungsverfügung der Kommunalaufsicht nicht vorliegt. Vielmehr sei die Verfügung, die die Erneuerung des Kanals und die anschließende Wiederherstellung der Fahrbahn in der Kaiserstraße in Höllen verfolgt, rechtmäßig und die Gemeinde Titz nicht in ihren Rechten verletzt. Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 26. Januar, 27. April, 8 Juni und 24. August 2006 verstoßen demnach allesamt gegen geltendes Recht. Der Bürgermeister hat gegen dieses Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. In einer Sondersitzung des Gemeinderates am 22. Februar 2007 wurde der Bürgermeister mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen von SPD, FDP und Grünen bzgl. dieser Beschwerde unterstützt. Am 4. April 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Urteil die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Titzer Bürgermeisters gegen die Anweisung des Landrats zur sofortigen Umsetzung des Bürgerentscheids wieder hergestellt.
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ID:
2902
Erstellungsdatum:
01.01.1970
Änderungsdatum:
25.06.2019