Pressemitteilung

Zweite Runde für Bürgerbegehren in Steinhagen

Gemeinde ließ Initiative ins offene Messer laufen

Obwohl Bürgermeister und Verwaltung in Steinhagen frühzeitig um Bedenken der Bezirksregierung zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens wussten, haben sie die Initiative ins offene Messer laufen lassen. Gestern Abend hat der Rat der Gemeinde das Begehren für die Ansiedlung der Spedition Wahl & Co. für unzulässig erklärt. Grund dafür war eine falsche Fragestellung auf der Unterschriftenliste. Mit einem vom Rat initiieren Bürgerentscheid hätte das Problem gelöst werden können. Hierfür fand sich aber nicht die notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Jetzt müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens erneut Unterschriften sammeln.

 

Bei der Initiative „Mehr Demokratie“ sieht man den Fehler im System. „Das Problem ist, dass Bürgerbegehren in NRW erst nach ihrer Einreichung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Sinnvoll wäre aber ein Abklopfen der Formulierungen auf der Unterschriftenliste vor Beginn der Unterschriftensammlung“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Nach Angaben des Vereins gibt es eine solche Vorprüfung bereits in Berlin und Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Stadtrates die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen.

 

Mehr Demokratie hatte eine entsprechende Änderung für Nordrhein-Westfalen bereits 2011 an den Landtag herangetragen. CDU und FDP hatten diese Anregung in Gesetzentwürfe umgesetzt. Die rot-grüne Landesregierung sah aber keinen Handlungsbedarf und lehnte die Initiativen ab.

 

„Die Initiative in Steinhagen hat wenigstens das Glück, dass sie ein neues Bürgerbegehren starten kann, weil es sich nicht gegen einen Ratsbeschluss richtet. Wäre das der Fall, wäre die dreimonatige Einreichungsfrist inzwischen abgelaufen und ein zweites Bürgerbegehren nicht möglich“, erläutert Trennheuser.

 

In ihrer Jahresbilanz für 2015 weist die Initiative „Mehr Demokratie“ bei 24 abgeschlossenen Bürgerbegehren sechs unzulässige Begehren aus. Insgesamt wurden seit 1994 von 599 eingereichten Bürgerbegehren 262 auf diese Weise von den Räten gestoppt. Aufgrund von Änderungen der Gemeindeordnung war der Anteil in den vergangenen Jahren aber rückläufig.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren für Ansiedlung der Spedition Wahl & Co.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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