Pressemitteilung

Zahlendreher machen Unterschriften ungültig

Uneinigkeit über korrekte Prüfung von Bürgerbegehren in Werne

Wegen Zahlendrehern beim Geburtsdatum will die Stadtverwaltung in Werne Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Zukunft eines Schwimmbades nicht gelten lassen. Die Initiatoren des Begehrens für ein Hallenbad anstelle des bestehenden Solebades kritisieren das Vorgehen der Verwaltung. Auch die Initiative „Mehr Demokratie“ hält diese strenge Form der Unterschriftenprüfung für übertrieben.

 

„Die Erkennbarkeit der Unterzeichner und deren Ermittelbarkeit anhand des Einwohnemelderegisters sollte für die Gültigkeit von Unterschriften für Bürgerbegehren reichen“, meint Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Die Gemeindeordnung fordere nur die zweifelsfreie Erkennbarkeit der Unterzeichner, die meist auch bei fehlenden Angaben gegeben sei. Die Vollständigkeit aller Angaben werde nicht verlangt. „Weil verschiedene Verwaltungsgerichte dies in ihren Urteilen aber anders gesehen haben, sollte der Landtag für eine rechtliche Klarstellung sorgen“, fordert Trennheuser. Andernfalls komme es bei der Prüfung von Bürgerbegehren immer wieder zu Konflikten. „In Werne verlangt die Verwaltung ja sogar, dass die Unterschriften lesbar sind. Das ist nun wirklich durch kein Gerichtsurteil gedeckt“, bemängelt Trennheuser.

 

Der Kommunalausschuss des Landtags hatte sich Anfang Juni auf Antrag der FDP in einer Expertenanhörung mit der Praxis der Unterschriftenprüfung und der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung befasst. Mehr Demokratie hatte dort zusammen mit anderen Experten eine solche Änderung empfohlen. „In Hamburg gibt es eine Regelung, nach der Unterschriften auch dann gültig sind, wenn die Identität der Unterzeichner trotz Fehlens einer Angabe eindeutig feststellbar ist. Eine solche Formulierung könnte man auch in die NRW-Gemeindeordnung aufnehmen“, schlägt Trennheuser vor.

 

Der Kommunalausschuss des Landtags wertet die Expertenanhörung in seiner morgigen Sitzung aus und trifft dann eine Entscheidung über die Einleitung einer Gesetzesänderung. „Der Fall Werne zeigt, dass die Prüfung von Bürgerbegehren alles andere als bürger-freundlich und rechtssicher ist. Eine rechtliche Klarstellung ist deshalb absolut nötig“, so Trennheuser.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehren für Hallenbad statt Solebad in Werne
  • <link http: nrw.mehr-demokratie.de>Expertenanhörung: „Auswüchse bei der Unterschriftenprüfung“
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