Pressemitteilung

Wieder Bürgerbegehren von Richtern gerettet

Oberverwaltungsgericht: Bürgerbegehren in Linnich zulässig

Erneut hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Bürgerbegehren gerettet. Am Dienstag haben die Richter einen Beschluss des Linnicher Gemeinderates die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen einen Straßenkomplettausbau betreffend für rechtswidrig erklärt.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren im Juni 2006 für unzulässig erklärt, weil es gesetzeswidrig sei und eine unzulässige Fragestellung formuliert habe. Im August 2007 bereits hatte das Verwaltungsgericht Aachen nach einer Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens diese Begründung abgelehnt. Die Aachener Richter hielten das Bürgerbegehren aber trotzdem für unzulässig, weil die Gemeindeordnung die Zulässigkeit von Bürgerbegehren auf Entscheidungen beschränke, die vom Rat getroffen werden. Das Linnicher Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss, der von einem Ausschuss gefasst wurde.

 

Diese Rechtsauffassung teilen die Oberverwaltungsrichter nicht. Sie bejahten vielmehr im Grundsatz die Frage, dass auch gegen eine Entscheidung, die ein Fachausschuss getroffen hat, ein Bürgerbegehren möglich ist. Nun muss der Rat das Bürgerbegehren in seiner nächsten Sitzung für zulässig erklären.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" zeigte sich über das Urteil erfreut. "Hätten die Münsteraner Richter sich der Auffassung ihrer Aachener Kollegen angeschlossen, hätte man in Zukunft viele Bürgerbegehren einfach dadurch unmöglich machen können, dass umstrittene Beschlüsse nicht mehr durch die Räte, sondern durch die Ausschüsse gefasst werden", erläuterte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Mit dem Beschluss zum Linnicher Bürgerbegehren hat das OVG zum dritten Mal innerhalb von sieben Monaten Beschlüsse von Räten zur Unzulässigkeit von Bürgerbegehren als rechtswidrig zurück gewiesen. Im Juli hatten die Richter auf diese Weise ein Bürgerbegehren gegen den Abriss des Mindener Rathauses gerettet. Das Begehren konnte sich im November im Bürgerentscheid durchsetzen. Ebenso waren die Richter im Dezember mit einem Beschluss des Düsseldorfer Rates zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof verfahren. Dieses Bürgerbegehren erreichte am vergangenen Sonntag im Bürgerentscheid zwar eine Abstimmungsmehrheit, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Straßenkomplettausbau in Linnich

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente