Pressemitteilung

Weiter Streit über Schulbegehren in Alsdorf

Uni-Professor bezweifelt Kostenrechnung der Stadt

Auch vier Monate nach der Unzulässigkeitserklärung für zwei Schulbegehren in Alsdorf wird in der Stadt im Kreis Aachen weiter über die Rechtmäßigkeit der Unzulässigkeitserklärung gestritten. Jetzt hat Professor Rainard Osebold, Leiter des Lehrstuhls für Baubetrieb und Projektmanagement an der Technischen Hochschule Aachen (RWTH), dem Alsdorfer Rat vorgeworfen, die Entscheidung über die beiden Bürgerbegehren auf der Grundlage falscher Zahlen getroffen zu haben.

 

Der Stadtrat hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, zwei Grundschulen zusammen zu legen, um damit mittelfristig Kosten zu sparen. Wurde die jährliche Kostenersparnis von der Stadtverwaltung zuerst auf eine halbe Million Euro geschätzt, wurde diese Summe später auf 362.400 Euro reduziert. Professor Osebold beziffert die zu erwartende Ersparnis in seinem Gutachten jedoch nur auf 96.341 Euro.

 

Die gleich zwei Bürgerbegehren gegen die Schließung von Grundschulen waren vom Rat wegen eines nach Ansicht der Gemeindevertreter unzureichenden Deckungsvorschlags für den Weiterbetrieb der Schulen für unzulässig erklärt worden. Den Initiatoren wurden unzulässige Finanzierungsvorschläge und falsche Kostenberechnungen vorgeworfen. Letzteres sieht Professor Osebold nun auch in den Zahlen der Stadt Alsdorf.

 

"Jetzt zeigt sich einmal mehr, dass es objektiv richtige Kostenberechnungen für zukünftige Projekte gar nicht geben kann", kommentierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Konflikt in Alsdorf. Nach Angaben des Vereins ist die Uneinigkeit zwischen Räten und Bürgerinitiativen über die aufgrund eines Bürgerbegehrens entstehenden Kosten in NRW der häufigste Unzulässigkeitsgrund für solche Begehren. Alleine in den letzten 16 Monaten seien elf Bürgerbegehren durch diese Hürde zu Fall gebracht worden.

 

Die Gemeindeordnung schreibt den Initiatoren eines Bürgerbegehrens einen Kostendeckungsvorschlag vor, wenn das Begehren im Erfolgsfall erhöhte Ausgaben oder Mindereinnahmen für eine Kommune zur Folge hätte. Mehr Demokratie fordert aufgrund der nach Angaben des Vereins nicht nur in Alsdorf damit gemachten schlechten Erfahrungen, diese Anforderung an Bürgerbegehren nach bayerischem Vorbild aus der Gemeindeordnung zu streichen. Schily tritt dabei Befürchtungen entgegen, dass Bürgerbegehren dann einen Freibrief zur Geldverschwendung hätten. Laut Kommunalverfassung seien die Gemeinden dazu verpflichtet, ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund blieben. Diese Vorschrift gelte auch für Bürgerbegehren. Verstoße ein Begehren hiergegen, könne man es weiterhin für unzulässig erklären. "Wir wollen also nichts anderes als Waffengleichheit für Bürgerbegehren und Räte", so Schily.

 

<link kostendeckung>Mehr Informationen zum Thema Kostendeckungsvorschlag

 

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