Pressemitteilung

Weiter offene Messer für Bürgerbegehren

Landtag lehnt Vorprüfung von Unterschriftenlisten ab

Bürgerbegehren laufen in Nordrhein-Westfalen weiter Gefahr, in offene Messer zu laufen. Der Landtag hat heute mit den Stimmen von SPD und Grünen einen Antrag der FDP abgelehnt, direkt-demokratische Initiativen bereits vor der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen. Bisher geschieht dies erst nach der Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl. Finden sich dann Fehler auf der Unterschriftenliste, war die ganze Sammlung umsonst. „Der Landtag hat die Chance verpasst, die Bedingungen für Bürgerbegehren ohne großen Aufwand zu verbessern“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Die FDP hatte im Februar einen Antrag für „bürgerfreundliche und rechtssichere Bürgerbegehren“ in den Landtag eingebracht. Darin hatten die Liberalen eine Vorprüfung von Bürgerbegehren und mehr Rechtssicherheit bei der Prüfung der Unterschriften selbst gefordert.

 

Mehr Demokratie schlägt die Prüfung von Bürgerbegehren nach niedersächsischem Vorbild vor. Dort können die Begehrensinitiatoren bei der Anmeldung ihrer Bürgerbegehren beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens entscheidet. Kritiker einer solchen Regelung sind besorgt, dass eine Vorprüfung zu Missbrauch durch eine massenhafte Anmeldung von Bürgerbegehren führt. Verwaltungen könnten dadurch lahm gelegt werden, fürchtet man etwa beim Städte- und Gemeindebund. Aus Niedersachsen und aus Berlin und Thüringen, wo es eine ähnliche Vorprüfung gibt, sind aber laut Mehr Demokratie keine Probleme in der praktischen Um-setzung bekannt geworden.

 

Bei der Formulierung von Bürgerbegehren sind verschiedene Anforderungen zu beachten. So muss die Fragestellung auf der Unterschriftenliste, über die die Wähler bei einem Bürgerentscheid abstimmen, korrekt formuliert sein. Auch die Begründung für die Forderung eines Bürgerbegehrens darf keine gravierenden sachlichen Fehler enthalten. Gerade hier passieren aus Zeitnot oder mangels Detailkenntnissen der ehrenamtlich tätigen Bürgerbegehrensinitiatoren aber immer wieder Fehler. „Solch unnötige Fehler wären durch eine Vorprüfung vermeidbar“, meint Trennheuser.

 

Für die von der FDP geforderte Rechtssicherheit bei der Unterschriftenprüfung hat inzwischen das Oberverwaltungsgericht gesorgt. Anfang August hatten die Richter geurteilt, dass Unterschriften auch mit unvollständigen Adressangaben gültig sind, solange die Unterzeichner mit Hilfe der vorhandenen Daten identifizierbar sind. Dies war zuvor umstritten, verschiedene Kommunen hatten die Prüfung unterschiedlich gehandhabt.

 

Mehr Informationen: <link http: nrw.mehr-demokratie.de>„Auswüchse bei der Unterschriftenprüfung“

Pressesprecher


Jens Mindermann
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