Pressemitteilung

Weiter Flaute bei Volksbegehren in NRW

Mehr Demokratie veröffentlicht bundesweiten Bericht für 2011

Während in anderen Bundesländern die Zahl der Volksbegehren wächst, herrscht in Nordrhein-Westfalen weiter Flaute. Im heute veröffentlichten Volksbegehrens-Bericht der Initiative „Mehr Demokratie“ sind für das vergangene Jahr 33 auf der Landesebene laufende Verfahren aufgezählt. 18 Initiativen wurden neu gestartet. Das sind zwei mehr als im Vorjahr. „Das NRW-Feld bleibt in der Statistik-Tabelle jedoch einmal mehr leer“, bedauert Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

 

Der bekannteste Volksentscheid war 2011 die Abstimmung über den Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus der Finanzierung des Bahnhofsprojekts „Stuttgart 21“. 58,9 Prozent der Abstimmenden hatten bei einer hohen Abstimmungsbeteiligung von 48,3 Prozent im November gegen den Ausstieg votiert.

 

Eine am Wochenende veröffentlichte politikwissenschaftliche Studie der Universität Mannheim zeigt, dass die Volksabstimmung zu einer Befriedung der Auseinandersetzung geführt hat. Allein die Tatsache, dass es die Volksabstimmung überhaupt gegeben hat, wird danach sowohl von den Gegnern wie auch den Befürwortern von Stuttgart 21 geschätzt. 60 Prozent der Befragten äußerten, dass Volksabstimmungen ein gutes Mittel seien, um wichtige politische Fragen zu entscheiden. Auch die unterlegenen Stuttgart-21-Gegner bewerten das Referendum positiv. „Nach der Volksabstimmung sind auch viele von denen zufrieden, die vom Ausgang enttäuscht sind“, sagte der Politikprofessor Thorsten Faas, Mitautor der Studie.

 

„Volksabstimmungen wie die über Stuttgart 21 sind in NRW leider gar nicht möglich“, erläutert Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka die aktuelle Gesetzeslage. Laut Landesverfassung dürfen die Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht über die Verwendung ihrer Steuern entscheiden. Die Bürger können also nicht die Einstellung neuer Lehrer oder eine bessere Förderung von Jugendeinrichtungen begehren.

 

Dabei beweisen Studien, dass Volksabstimmungen zu einer effizienteren Verwendung der Steuermittel führen“, weiß Slonka. In Schweizer Kantonen mit obligatorischen Referenden über Finanzfragen liegen die Ausgaben danach um neun Prozent unter denen der Kantone, die solche Referenden nicht kennen. In fast allen deutschen Bundesländern sind Volksbegehren zu Finanzfragen hingegen unzulässig, nur in Berlin und Sachsen sind sie erlaubt. „Volksbegehren ohne Finanzmacht sind wie ein Konto ohne Guthaben und Dispokredit“, meint Slonka. Mehr Demokratie fordert angesichts der positiven eidgenössischen Erfahrungen, das Finanztabu für Volksbegehren aus der Landesverfassung zu streichen. Außerdem hofft man im Verein, dass sich die CDU der von SPD, Grünen und Linken gewollten Senkung der Unterschriftenhürde anschließt. Derzeit müssen noch rund 1,1 Millionen Bürger ein Volksbegehren unterschreiben.

 

Mehr Informationen:

  • <link fileadmin pdfarchiv bund>Volksbegehrensbericht: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • <link>Weiter Flaute bei Volksbegehren
  • <link>Faire Volksentscheide in NRW
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