Pressemitteilung

Weg für Volksbegehren in NRW zu steil

Mehr Demokratie legt Bericht zu direkter Demokratie in Ländern vor

312 Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide fanden seit 1946 in den deutschen Bundesländern statt, davon nur 13 in Nordrhein-Westfalen. In ihrem heute veröffentlichten Volksbegehrensbericht macht die Initiative „Mehr Demokratie“ die aus ihrer Sicht zu hohen Hürden für Volksbegehren in NRW dafür verantwortlich. „Es geht nicht darum, möglichst viele Volksabstimmungen zu haben, aber der Weg zu einem Volksentscheid ist so steil, dass ihn kaum jemand zu gehen wagt“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Zwar könne NRW mit zwei Volksinitiativen und dem Anlauf zu einem Volksbegehren das erste Mal seit Jahren neue direkt-demokratische Aktivitäten verzeichnen, jedoch liefen diese Initiativen eher ins Leere. Das im Sommer vergangenen Jahres gestartete Volksbegehren gegen ein Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumen hatte so etwa die für die Zulassung des Begehrens nötigen 3.000 Unterschriften binnen weniger Wochen gesammelt. Derzeit scheitert die Durchführung des Volksbegehrens aber an der notwendigen Finanzierung. Das Überspringen der von Mehr Demokratie als zu hoch angesehenen Hürde von 1,1 Millionen Unterschriften bedeute einen erheblichen finanziellen Aufwand, der durch Spenden bisher nicht habe gedeckt werden können.

 

„Parteien bekommen die Kosten für ihren Wahlkampf meist teilweise erstattet, für Volksbegehren gibt es eine solche Regelung in NRW nur im Ansatz“, ärgert sich Trennheuser. Dabei trügen direkt-demokratische Initiativen ebenso zur politischen Willensbildung bei wie Parteien. In anderen Bundesländern wird dies nach Angaben von Mehr Demokratie durchaus anerkannt. So gibt es in Sachsen-Anhalt 26 Cent pro gültiger und notwendiger Unterschrift. Den gleichen Betrag gibt es dort noch einmal pro Stimme beim Volksentscheid, um den Initiatoren eines Volksbegehrens die Finanzierung des Abstimmungskampfs zu erleichtern. Ähnliche Kostenerstattungen gibt es auch in Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In NRW werden Volksbegehren im Erfolgsfall nur die Kosten für die Herstellung der Unterschriftenlisten und für deren Versendung an die Gemeinden zur Auslegung in den Rathäusern erstattet.

 

2013 wurden laut Mehr Demokratie in den Bundesländern insgesamt neun direktdemokratische Verfahren per Unterschriftensammlung neu gestartet. Das sind ebenso viele wie 2012. Insgesamt liefen 21 direktdemokratische Verfahren, das sind vier weniger als im Vorjahr.

 

Erfolgreich waren Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern und für die Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg. Ein Begehren zur Energieversorgung in Berlin scheiterte im Volksentscheid an der hohen Abstimmungshürde. Weitere fünf Volksabstimmungen fanden in Bayern im Wege obligatorischer Verfassungsreferenden statt. Alle fünf Vorlagen des Landtags zu Änderungen der bayerischen Landesverfassung wurden von den Bürgern bestätigt.

 

Mehr Informationen: <link nrw-volksbegehrensbericht-2013>Volksbegehrensbericht 2013

Pressesprecher


Jens Mindermann
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