Pressemitteilung

Watsche für Mindener Rat

OVG kassiert Unzulässigkeitsbeschluss für Bürgerbegehren

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 18. Juli einen Beschluss des Mindener Rates über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt des Mindener Stadthauses kassiert.

 

Der Stadtrat hatte im vergangenen Jahr beschlossen, das Stadthaus als Standort des Rathauses abzureißen. Dafür soll ein 80 Millionen Euro kostendes Einkaufszentrum mit Namen "Domhof-Galerie" entstehen, das auch ein neues Rathaus integrieren soll. Durch das Bürgerbegehren sollte der Abriss des Stadthauses verhindert werden.

 

Der Rat hatte das Anfang Februar eingereichte Begehren Ende März für nicht zulässig erklärt, weil es nach Ansicht der Ratsmehrheit Bauleitplanungsfragen berührt. Dies haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts nun verneint. Sie erklärten in ihrem Urteil, dass das Begehren sich nur für den Erhalt des Stadthauses einsetze. Danach solle nicht über eine Bauleitplanung entschieden werden, sondern über den Erhalt und die Nutzung eines städtischen Gebäudes. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen bisher noch aus.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat das OVG-Urteil als "Klarstellung des tatsächlichen politischen Willens des Gesetzgebers" begrüßt. "Der ausufernden Interpretation der Themenausschlüsse für Bürgerbegehren wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben", freute sich Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Er verwies darauf, dass andere Bürgerbegehren aus ähnlichen Gründen wie in Minden für unzulässig erklärt wurden. So hatte der Gummersbacher Rat im vergangenen Jahr ein Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt, obwohl es sich nicht auf Bauleitplanungsfragen bezog, sondern sich lediglich für den Stopp von Verhandlungen mit einem Investor über die Errichtung eines Einkaufszentrums einsetzte. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Unzulässigkeitsbeschluss bestätigt hatte, haben die Initiatoren das Begehren inzwischen aufgegeben.

 

Mehr Demokratie fordert seit langem die Aufhebung des Ausschlusses von Bürgerbegehren zu wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen. Nach dem Vorbild der Bundesländer Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sollen auch die Bürger in NRW über Flächennutzungs- und Bebauungspläne abstimmen dürfen. "Die Entscheidung über solche Themen gehört in die Hände der Bürger und nicht in die der Richter", forderte Schily. CDU und FDP im Landtag sollten sich an eigene dementsprechende Initiativen im Parlament erinnern und bei der laufenden Reform der Gemeindeordnung endlich umsetzen.

 

<link>Mehr Informationen: Themenausschlüsse - Begehren verboten

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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