Die Volksinitiative „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ ist bereits die 22. Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen seit Einführung des Instruments im Jahr 2002. Eine Volkinitiative ist im Gegensatz zu einem Volksbegehren unverbindlich, das bedeutet der Landtag muss sich zwar mit dem Anliegen der Initiative befassen, bei einer Ablehnung kommt es jedoch nicht zum Volksentscheid. Laut Wölfel sei es wenig überraschend, dass bisher auch nur zwei Volksinitiativen vom Landtag angenommen wurden. „Besser wäre es, die Bürgerinnen und Bürger könnten sich über das verbindlichere Volksbegehren Gehör verschaffen. Wegen der nahezu unüberwindbaren Hürden ist das aber kaum möglich. Hier muss die Landesregierung dringend handeln“, so Wölfel. Auch der kürzlich veröffentlichte Bericht der Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“ des Landtags empfiehlt eine Prüfung der Hürden für Volksbegehren.
Vergleichbare Initiativen für Insektenschutz und Artenvielfalt gab es zuvor in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen. Besonders das erfolgreiche bayrische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ aus dem Jahr 2019 erhielt viel mediale Aufmerksamkeit. Es war das erste Volksbegehren für mehr Artenvielfalt in Deutschland. Fast 2 Millionen Menschen unterschrieben innerhalb der vorgegebenen Frist, der Landtag nahm die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens an.
Weiterführende Informationen:
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