Pressemitteilung

Verdrehtes Quorum bei Ratsbürgerentscheid

Nein-Seite in Dinslaken braucht Mindestzustimmung, Ratsvorlage nicht

Die Initiative "Mehr Demokratie" wirft der Ratsmehrheit in Dinslaken vor, sich mit einem "verdrehten Quorum" bei einem Ratsbürgerentscheid am Sonntag einen Abstimmungssieg sichern zu wollen.

 

Bei dem Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob der Hans-Böckler-Platz in der Stadt im Kreis Wesel bebaut werden soll. Der Stadtrat hatte im Juni mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Die Ratsopposition hatte hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Sie kritisierte, dass ein bestehendes Hertie-Kaufhaus das geplante Projekt von der City trenne und die Anbindung nur gelingen könne, wenn Hertie beim zweiten Bauabschnitt mitmache. Dies aber sei offen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten deshalb die Entstehung einer "abgeschnittenen Insel".

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren im September für unzulässig erklärt. Das Begehren greife in Bauleitplanungsfragen ein, die in Nordrhein-Westfalen vom direkten Zugriff der Bürger per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgeschlossen sind. Mehr Demokratie hält den Unzulässigkeitsbeschluss aufgrund aktueller Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu ähnlichen Bürgerbegehren für rechtswidrig.

 

Um trotz der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens eine Abstimmung aller Bürger zu ermöglichen, hatte der Rat die Durchführung eines so genannten Ratsbürgerentscheids beschlossen. Hierbei lässt der Rat die Bürger über eine von ihm formulierte Frage abstimmen. In Dinslaken wurde hierbei von der Ratsmehrheit festgelegt, dass die Ratsvorlage nur dann als abgelehnt gilt, wenn eine "Nein"-Mehrheit mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht.

 

"Der Rat hat hierbei die seit Oktober landesweit gültigen Regeln für Ratsbürgerentscheide verdreht", kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Gemeindeordnung lege fest, dass die Ratsvorlage von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten unterstützt werden müsse. CDU und SPD hätten diese Hürde aber nun nicht vor sich, sondern vor ihren Gegner aufgebaut. Möglich ist diese Regelung, weil der Ratsbürgerentscheid nicht rechtsverbindlich ist. Der Rat hat sich jedoch an das Abstimmungsergebnis gebunden.

 

Mehr Demokratie lehnt Abstimmungsquoren bei referendumsartigen Abstimmungen wie in Dinslaken ab. Der Verein verweist darauf, dass es selbst bei Verfassungsreferenden in Bayern und Hessen keine Abstimmungshürden gibt.

 

Mehr Informationen:

<link>Ratsbürgerentscheid in Dinslaken

<link>Hintergrund: der Ratsbürgerentscheid

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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