Pressemitteilung

Unzulässiges Bürgerbegehren erfolgreich

Bedburger Rat lenkt in Rathausfrage ein

In Bedburg war ein Bürgerbegehren gegen die Verlegung des Rathauses in ein ehemaliges Einkaufszentrum trotz formaler Unzulässigkeit erfolgreich. Der Rat der Stadt im Rhein-Erft-Kreis hat am Dienstag beschlossen, die Pläne für einen Umzug des bisherigen Verwaltungssitzes in das Gebäude eines früheren Toom-Markts aufzugeben. Das meldete die Initiative "Mehr Demokratie" in Köln.

 

Der Stadtrat hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass der ehemalige Toom-Markt in Bedburg zum neuen Sitz des Rathauses werden soll. Das bestehende Rathaus im Stadtteil Kaster sollte als Verwaltungssitz aufgegeben werden. Der Beschluss sah nach dem Erwerb der Immobilie eine öffentliche Ausschreibung vor, die den Umbau und den späteren Betrieb auf Basis eines Public Private Partnership-Modells umfassen sollte.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten die Entscheidung des Stadtrates, das frühere Toom-Gebäude über ein Vorkaufsrecht für 2,7 Millionen Euro zu erwerben und zum Rathaus umzubauen für unverantwortlich. Mit Kauf, Umbau und Zinsen hätte der Umzug des Rathauses den Steuerzahler nach deren Berechnungen mindestens 25 Millionen Euro gekostet. Dabei kenne niemand den Zustand des Gebäudes, das zudem für die Verwaltung viel zu groß sei. Für das Rathausgebäude in Kaster fehle außerdem eine Lösung. Mit dem Bürgerbegehren sollte deshalb erreicht werden, dass die Stadt Bedburg verpflichtet wird, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Toom-Gebäudes zu führen, um den durch Ausübung des Vorkaufrechts zustande gekommen Kaufvertrag rückabzuwickeln.

 

Mitte März hatten die Initiatoren mehr als 5.300 Unterschriften für ihr Begehren eingereicht. Sie lagen damit weit über der vorgeschriebenen Mindestunterstützung von 1.700 Unterschriften. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren jedoch kurz darauf für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens spätestens drei Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei. Weil alle Fraktionen die Angelegenheit aber für wichtig hielten, hatten sie die Durchführung eines freiwilligen Ratsreferendums angekündigt.

 

Am 6. Juni hatte die CDU dann aber bekannt gegeben, nicht länger am Toom-Markt als Rathaus-Standort festhalten zu wollen. Der Stadtrat hat sich dieser Haltung nun gestern angeschlossen.

 

Offen bleibt, wohin das neue Rathaus kommen soll. Für das ehemalige Toom-Gebäude gibt es derweil einen Interessenten, der es zu einer Freizeithalle mit Bowlingbahnen umbauen will.

 

<link>Mehr Informationen zum Bürgerbegehren

 

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Jens Mindermann
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