Pressemitteilung

"Überhangmandate sind überflüssig"

Nach Urteil in Schleswig-Holstein Konsequenzen auch für NRW gefordert

Nach dem Urteil des schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Landeswahlrechts im nördlichsten Bundeslandes hat die Initiative „Mehr Demokratie“ Konsequenzen auch für Nordrhein-Westfalen gefordert. „In NRW sind Überhangmandate zwar nicht verfassungswidrig, aber trotzdem überflüssig“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Montag in Köln.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit der Kommunalwahl im vergangenen Jahr in den Räten und Kreistagen mehr Überhangmandate denn je. Die Zahl der Rats- und Kreistagsmitglieder liegt seitdem bei 16.406. Zu besetzen waren eigentlich nur 15.200 Sitze. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei durch die Erststimme mehr Sitze erhält, als ihr nach Zweitstimme für die Partei zustehen.

 

Abhilfe bei diesem Problem verspricht Mehr Demokratie durch eine Wahlrechtsreform nach dem Vorbild von 13 Bundesländern. „Wir wollen den Wähler die Möglichkeit geben, sich ihre Lieblingskandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen“, erläuterte Slonka den Vorschlag seines Vereins. Die Bürger sollen hierdurch die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern können. Weil es bei diesem "Kumulieren und Panaschieren" genannten Wahlrecht keine Wahlbezirke und damit auch keine Direktmandate mehr gibt, würden auch keine Überhangmandate mehr entstehen. Grüne, FDP und Linke im Landtag befürworten die Einführung dieses Wahlsystems in NRW.

 

In Schleswig-Holstein hatten Überhangmandate dazu geführt, dass CDU und FDP zwar nur 46,5 Prozent der Stimmen erhalten, trotzdem aber mehr Sitze als die Opposition bekommen hatten, die auf 48,2 Prozent der Stimmen gekommen war. Ein Wahlrecht mit solchen Auswirkungen ist nach Auffassung des schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts mit der Verfassung nicht vereinbar. Die Verfassungsrichter ordneten deshalb heute eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die Richter folgten dabei einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstoße gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt. Eine solche Deckelung gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.

 

Mehr Informationen: <link>Kommunalwahl - Mehr Demokratie beim Wählen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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