Pressemitteilung

Überhangmandate auch in NRW ein Problem

Mehr Demokratie fordert Reform des Kommunalwahlrechts

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwidrigkeit des aktuellen Bundestagswahlrechts hat die Initiative "Mehr Demokratie" darauf hingewiesen, dass die von den Verfassungsrichtern kritisierten Überhangmandate auch in Nordrhein-Westfalen ein Problem darstellen. "Wenn die Hüter des Grundgesetzes die Bundesregelung als demokratiewidrig ansehen, gilt dies sinngemäß auch für Kommunal- und Landtagswahlen", erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Schily ist einer der Mitunterzeichner der heute in Karlsruhe erfolgreichen Klage.

 

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei bei einer Wahl durch die Erststimmen der Wähler mehr Direktmandate und damit mehr Parlamentssitze gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen, nach denen die Fraktionsstärke berechnet wird, zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun beanstandet, dass die bisherige Berechnung der Überhangmandate dazu führen kann, dass weniger Zweitstimmen für eine Partei mehr Sitze im Parlament bringen. Umgekehrt können mehr Zweitstimmen die Zahl der Mandate verringern.

 

Auch bei Kommunal- und Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen kommt es immer wieder zu Überhangmandaten. Zwar haben die Wähler bei Kommunalwahlen hier nur eine Stimme, diese wird aber sowohl für den Wahlkreiskandidaten, als auch für dessen Parteiliste gewertet. Dieses Wahlsystem galt bisher auch bei Landtagswahlen, bei der nächsten Wahl im Jahr 2010 haben die Bürger nach einer Änderung des Wahlgesetzes im vergangenen Jahr erstmals zwei Stimmen.

 

Zur Beseitigung des Problems der Überhangmandate bei Kommunalwahlen schlägt Mehr Demokratie eine Wahlrechtsreform nach dem Vorbild von inzwischen 13 Bundesländern vor. In Zukunft sollen die Bürger die Möglichkeit erhalten, sich ihre Lieblingskandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen. Hierbei können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. "Weil es bei diesem Wahlrecht keine Wahlbezirke und damit auch keine Direktmandate mehr gibt, würden auch keine Überhangmandate mehr entstehen", erläuterte Schily den Vorteil dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannten Wahlsystems.

 

Mehr Demokratie hatte Anfang April rund 73.000 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Einführung dieses Wahlsystems an den Landtag übergeben. Das Parlament wird sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf der Volksinitiative befassen.

 

<link http: www.neues-wahlrecht.de>Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen"

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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