Pressemitteilung

Transparenzgesetz in Thüringen tritt in Kraft

„NRW blickt durch“ fordert Transparenzgesetz auch für NRW

Mit dem Jahresbeginn 2020 ist in Thüringen das neue Transparenzgesetz („ThürTG“) in Kraft getreten. Damit sind Behörden im Freistaat nun verpflichtet, den Bürgern von sich aus umfassende Informationen im Internet zur Verfügung zu stellen. Das Bündnis „NRW blickt durch“ fordert ein solches Gesetz auch für Nordrhein-Westfalen. „Inzwischen gibt es Transparenzgesetze in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen. In Berlin wird ebenfalls über ein solches Gesetz diskutiert. Dieser Entwicklung schaut die Landesregierung bislang nur zu!“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW. 

Ein Transparenzgesetz ist eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes und verpflichtet Behörden dazu, künftig Informationen automatisch im Internet bereitzustellen. Bislang müssen Bürger die Einsicht in Informationen kostenpflichtig beantragen. Inzwischen gibt es in Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz entsprechende Transparenzgesetze. Berlin könnte als nächstes Bundesland folgen. Dort überreichte die Initiative „Volksentscheid Transparenz Berlin“ der Senatsverwaltung erst im Dezember letzten Jahres einen Antrag auf Volksbegehren mit rund 33.000 Unterschriften. 

Im von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation Deutschland geführten Transparenz-Ranking (https://transparenzranking.de) ist NRW durch das Inkrafttreten des Thüringer Transparenzgesetzes auf den siebten Platz abgerutscht. Im Bundesländervergleich erreicht NRW nur 45 von 100 möglichen Punkten. 

Dem Bündnis „NRW blickt durch“ gehören der Bund der Steuerzahler NRW, Transparency International Deutschland, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Mehr Demokratie NRW an. Das Ziel des Bündnisses ist die Einführung eines Transparenzgesetzes in NRW. 
 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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