Pressemitteilung

Streichkonzert bei Volksinitiative

Mehr Demokratie kritisiert "kleinliche Unterschriftenprüfung"

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert das ihrer Ansicht nach teilweise kleinliche Verfahren der Unterschriftenprüfung für Volksinitiativen in Nordrhein-Westfalen. Anlass sind die zum Teil hohen Ungültigkeitsquoten bei der Prüfung von Unterschriften für die Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen".

 

Bevor eine Volksinitiative beim Landtag eingereicht wird, müssen die Initiatoren die Gültigkeit der Unterschriften von den lokalen Wahlämtern bestätigen lassen. Nach Angaben des Vereins schwankt die Ungültigkeitsquote bei der aktuellen Volksinitiative je nach Stadt zwischen nahe null und 30 Prozent. "Das Engagement zur Ermittlung der Unterzeichnungsberechtigung hängt ganz offenbar stark von der entsprechenden Motivation der städtischen Mitarbeiter ab", glaubt Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Während Unterschriften von einigen Ämtern schon dann gestrichen würden, wenn in der Adresse des Unterzeichners die Hausnummer fehle, würden unvollständige Adressen von anderen Ämtern sogar ergänzt.

 

"Es gibt penible Vorschriften für die Sammlung der Unterschriften, aber einen weiten Spielraum für die Gültigkeitsprüfung", beklagte Schily. Der Geschäftsführer kritisierte "überflüssige Verordnungsvorschriften", nach denen Unterschriften nur von speziell benannten Personen gesammelt werden dürfen. Auch dürfen Listen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt, Massenaussendungen beigelegt, in Zeitschriften abgedruckt oder im Internet zum herunter laden angeboten werden. "Was bei jedem Bürgerbegehren vollkommen selbstverständlich ist, ist für Volksinitiativen verboten", so Schily. Dies, obwohl jedes Bürgerbegehren weitreichendere Folgen habe als eine Volksinitiative, die lediglich eine qualifizierte Massenpetition sei. Was dem Datenschutz dienen solle, erweise sich letztlich als praxisuntaugliche Behinderung der Demokratie.

 

Durch die Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" soll erreicht werden, dass die Bürger bei Kommunalwahlen die von ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen können. Die Wähler sollen die Möglichkeit erhalten, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu konzentrieren oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen. Durch dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannte Wahlrecht können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. Dieses Wahlsystem wird in 13 Bundesländern teilweise schon seit Jahrzehnten praktiziert.

 

Damit sich der nordrhein-westfälische Landtag mit der Volksinitiative von Mehr Demokratie befasst, müssen rund 66.000 Bürger die Forderung des Vereins unterschreiben.

 

<link http: www.neues-wahlrecht.de>Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen"

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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