Pressemitteilung

Stolperfallen stoppen Bürgerbegehren

Initiativen in Hattingen und Minden für unzulässig erklärt

Die Stadträte von Hattingen und Minden haben am Donnerstag zwei Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. In Hattingen wurde ein Begehren für den Erhalt von zwei Stadtteilbibliotheken wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlags gestoppt. In Minden erklärte der Rat ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Stadthauses als Standort des Rathauses für unzulässig, weil es Bauleitplanungsfragen berühre. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Initiativen zu solchen Fragen aus.

 

Das Hattinger Bürgerbegehren hatte dabei noch Glück im Unglück. Der Rat beschloss neben der formalen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens auch, die Stadtteilbibliotheken zu erhalten, wenn der Personalbedarf mit ehrenamtlichen Kräften gedeckt werden kann. Schlechtere Karten hat das Bürgerbegehren in Minden. Die Grünen hatten in der Ratssitzung zwar einen freiwilligen Bürgerentscheid über die Rathausfrage gefordert, ob es dazu kommt, ist derzeit aber unklar.

 

Die Initiative Mehr Demokratie fordert aus den beiden neuen Unzulässigkeitsfällen Konsequenzen zu ziehen. Der Verein fordert eine "Entrümpelung" der Regeln für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Überflüssige "Stolperfallen" wie die Anforderung zur Formulierung eines nur schwer zu beziffernden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren sollen gestrichen werden. Auch sollen Bürgerbegehren zu Stadtentwicklungsfragen zukünftig möglich sein.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie liegt die Quote unzulässiger Bürgerbegehren in NRW bei 40 Prozent. "Würden wir nicht selbst viele Bürgerbegehren beraten, läge der Anteil noch ein ganzes Stück höher", so der Geschäftsführer.

 

Bei der für dieses Jahr geplanten Reform der Gemeindeordnung ist die Vereinfachung der Verfahren für Bürgerbegehren von der Landesregierung bisher nicht vorgesehen. Der Hattinger CDU-Fraktionschef Gerhard Nörenberg will sich jedoch nun bei der Landesregierung für die Streichung der Formulierung zum Kostendeckungsvorschlag aus der Gemeindeordnung einsetzen.

 

Hintergrund: <link reform>Faire Bürgerentscheide

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente