Pressemitteilung

Stadt Duisburg schreibt Gemeindeordnung um

Mehr Demokratie: Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren erfunden

Die Initiative "Mehr Demokratie" wirft der Verwaltung der Stadt Duisburg vor, bei der Prüfung eines Bürgerbegehrens ein rechtlich nicht haltbares Zulässigkeitskriterium erfunden zu haben. In einer Verwaltungsvorlage für die nächste Ratssitzung wird behauptet, dass ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Anteilen des städtischen Klinikums unzulässig sei, weil bei 1.915 Eintragungen die Adressangaben ganz oder teilweise nicht von den Unterzeichnern selbst eingetragen worden seien. Das Bürgerbegehren habe deshalb die notwendige Unterstützerzahl um 393 Unterschriften verfehlt.

 

"Diesen Unzulässigkeitsgrund hat die Verwaltung sich ausgedacht, um sich des Bürgerbegehrens auf einfache Weise entledigen zu können", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Sonntag in Köln. Weder die Gemeindeordnung, noch Gerichtsurteile böten eine Basis für die Unzulässigkeitsbegründung. Vielmehr würden die Initiatoren des Bürgerbegehrens dafür bestraft, dass sie sich die Mühe gemacht hätten, unvollständige Adressen zu ergänzen, damit die Unterschriften der Unterzeichner als gültig gewertet werden können. "Das ist ein bei bald jedem Bürgerbegehren übliches Verfahren, an dem sich bisher noch nie jemand gestoßen hat", so Schily.

 

Bezeichnenderweise könne die Verwaltung deshalb in ihrer Vorlage auch keinen Artikel der Gemeindeordnung oder ein Gerichtsurteil zur Untermauerung ihrer Unzulässigkeitsbegründung anführen. Zudem spiele die Ergänzung von Adressdaten beim zeitgleich geprüften Bürgerbegehren für den Erhalt des Freibades Toeppersee als Zulässigkeitskriterium keine Rolle, obwohl auch hier die Initiatoren unvollständige Eintragungen ergänzt hatten.

 

Die Gewerkschaft Verdi will mit dem Klinikum-Bürgerbegehren erreichen, dass der Verkauf weiterer Anteile am städtischen Klinikum nicht mehr möglich ist. Der Stadtrat hatte im April den Verkauf von 49 Prozent der Anteile an die Firma Sana beschlossen. Eine Option auf den Verkauf weiterer Anteile ist Teil des Kaufvertrages.

 

Mehr Demokratie forderte die Verwaltung auf, ihr Vorlage zurück zu ziehen und dem Bürgerbegehren die "offensichtliche Zulässigkeit" zu bestätigen. Der Duisburger Rat entscheidet am 17. September über das Bürgerbegehren.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Klinikum-Privatisierung

<link bb-spielregeln>Die Spielregeln für Bürgerbegehren in NRW

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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