Pressemitteilung

Stadt Bonn verschätzt sich bei Bürgerbegehren

Verwaltung muss Kostenschätzung korrigieren

Zum zweiten Mal musste die Bonner Verwaltung gestern ihre Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Viva Viktoria“ korrigieren. Die Stadt hatte die Mieteinnahmen für Immobilien im Viktoriakarree, die verkauft und zugunsten eines Einkaufszentrums abgerissen werden sollen, zu niedrig angesetzt. Zuvor hatte die Verwaltung in einer ersten Schätzung lediglich die Ausgaben für den Unterhalt der Immobilien angegeben, nicht aber die Einnahmen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens bekommen jetzt eine korrigierte Kostenschätzung. Kurioserweise sollen die bisher mit der falschen Kostenschätzung gesammelten 5.112 Unterschriften gültig bleiben. „Das zeigt, wie unwichtig die Kostenschätzung auf der Unterschriftenliste tatsächlich ist. Wenn Unterschriften unter einer falschen Kostenschätzung gültig bleiben, kann man diese Anforderung an Bürgerbegehren auch aus der Gemeindeordnung streichen“, meint Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“.

 

Der Fehler in Bonn ist seit der Einführung der Kostenschätzung für Bürgerbegehren in NRW Ende 2011 der zweite Fall dieser Art. 2013 hatte sich die Stadt Essen bei einem Bürgerbegehren gegen Personalkürzungen im Kulturbereich verrechnet. Wie in Bonn bekamen die Begehrensinitiatoren eine neue Kostenschätzung und die Einreichungsfrist für das Begehren wurde verlängert. Die bis zur Korrektur gesammelten Unterschriften blieben gültig.

 

Mit der Kostenschätzung hatte der Landtag den zuvor von Bürgerbegehren geforderten Kostendeckungsvorschlag ersetzt. Diesen mussten die Initiatoren von Bürgerbegehren selber erarbeiten. Weil es über die tatsächlichen Kosten, die im Falle eines Erfolges von Bürgerbegehren auf Kommunen zukommen, häufig Uneinigkeit zwischen Bürgerbegehren und Kommunen gab, war dieser Punkt der häufigste Unzulässigkeitsgrund für direkt-demokratische Initiativen.

 

„Das Beispiel Bonn zeigt, dass die Änderung keine glückliche Lösung ist. Der Landtag sollte so konsequent sein, das Trauerspiel um die Kostenfrage endlich zu beenden“, fordert Trennheuser. Dazu müsste das Parlament die Gemeindeordnung ändern. Laut Mehr Demokratie kommt man etwa in Bayern sehr gut ohne Kostenabhandlungen auf den Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren aus. Im Freistaat fanden in den letzten 20 Jahren weit über 2.000 Bürgerbegehren statt.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren „Viva Viktoria“

Pressesprecher


Jens Mindermann
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