Pressemitteilung

Stadt Aachen weiß Kosten nicht zu schätzen

Bürgerbegehren wartet seit zwei Monaten auf Auskunft

In Aachen wartet eine Bürgerinitiative seit zwei Monaten auf eine Auskunft der Stadtverwaltung über die durch ein Bürgerbegehren entstehenden Folgekosten. Das Begehren soll die von der Stadt geplante Campusbahn verhindern. Die Verwaltung hat zu berechnen, was der Verzicht auf das Bahnprojekt die Stadt kosten würde. Eine brauchbare Auskunft hat die Initiative „Campusbahn = Größenwahn“ bisher aber nicht bekommen. Stattdessen gab es in der vergangenen Woche eine Information zu den Kosten für den Bau der Bahnstrecke.

 

„Während andere Kommunen ihre Kostenschätzungen für dortig Bürgerbegehren binnen weniger Tage vorgelegt haben, agiert die Aachener Verwaltung leider sehr hilflos“, kritisiert Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Die Unterschriftensammler stehen seit Wochen in den Startlöchern, werden von der Stadt aber am Sammeln gehindert. Dabei wäre die Kostenschätzung eigentlich ganz einfach, weil die Umsetzung des Bürgerbegehrens die Stadt nichts kosten würde“, so Slonka weiter. Er verweist darauf, dass ein derzeit in Minden laufendes Bürgerbegehren binnen zwei Wochen eine Kostenschätzung von der Verwaltung erhalten hatte.

 

Die Folgekosten eines Bürgerbegehrens müssen seit einer im Dezember durch den Landtag vorgenommenen Änderung der Gemeindeordnung nicht mehr von dessen Initiatoren selber berechnet, sondern von der jeweiligen Verwaltung ermittelt werden. Die Kostenschätzung wird dann zur Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gesetzt. Das Parlament hat die Kostenfrage neu geregelt, weil die alte Regelung häufig zum Streit über die Kosten von Bürgerbegehren und damit zu deren Unzulässigkeit geführt hat. Durch die Neuregelung ist die Kostenfrage als Unzulässigkeitsgrund entfallen. Vorbild für die Änderung der Gemeindeordnung waren die Spielregeln für Bürgerbegehren in Berlin.

 

„Anders als in der Hauptstadt gibt es in NRW aber keine Frist, binnen der eine Verwaltung eine Kostenschätzung vorlegen muss. Die Verwaltung können die Initiatoren von Bürgerbegehren also theoretisch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf eine Auskunft warten lassen“, erläutert Slonka das Problem. In Berlin muss die Verwaltung die Kostenschätzung binnen eines Monats vorlegen. Mehr Demokratie hatte mit der Forderung nach der Festsetzung einer Frist auch für die Verwaltungen in NRW im Landtag kein Gehör gefunden. „Nach der Landtagswahl sollte das neu gewählte Parlament hier nachbessern“, fordert der Mehr Demokratie-Geschäftsführer.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren gegen Campusbahn in Aachen

Pressesprecher


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