Pressemitteilung

Sperrklausel: SPD auf dünnem Eis

Mehr Demokratie kritisiert Gutachten zu neuer Kommunalwahlhürde

„Die SPD hat beim Thema Kommunalwahl-Sperrklausel weiterhin keine hieb- und stichfesten Argumente“. Dieses Fazit zieht Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“ nach der heutigen Vorstellung eines Rechtsgutachtens der Landtagsfraktion zum Thema. „Die Sozialdemokraten liefern auch mit dem Gutachten nicht den für eine neue Sperrklausel nötigen Nachweis für deren Notwendigkeit“, kritisiert Trennheuser.

 

Die SPD hatte heute ein von Professor Wolfgang Roth erarbeitetes Gutachten veröffentlicht. Das Gutachten soll die Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit der von der SPD angestrebten neuen Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen belegen. Der Fachanwalt für öffentliches Recht kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Wegfall der Sperrklausel nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 1999 zu einer zunehmenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen geführt habe. Dies gefährde deren Arbeit. Die „abstrakte Gefährdung“ der Funktionsfähigkeit der Räte könne als Begründung für eine neue Sperrklausel ausreichen, wenn eine tatsächliche Funktionsfähigkeit nicht nachweisbar sei. Der Landtag müsse nicht warten, bis die Räte tatsächlich nicht mehr entscheidungsfähig seien.

 

„Die SPD begibt sich damit verfassungsrechtlich auf dünnes Eis“ meint Mehr Demokratie-Geschäftsführer Trennheuser. Das Verfassungsgericht des Landes habe 1999 entschieden, dass eine abstrakte, theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zur Begründung einer Sperrklausel nicht genüge. Eine solche Möglichkeit sei nie auszuschließen, reiche aber als hinreichende Begründung für die Annahme eines "zwingenden Grundes" für eine Sperrklausel nicht aus.

 

Mehr Demokratie will verhindern, dass in Zukunft bei Kommunalwahlen Stimmen wieder unter den Tisch fallen. Der Verein will stattdessen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Arbeitsfähigkeit der Räte durch eine Änderung des Wahlrechts verbessern.

 

So sollen die Wähler Kandidaten aus den Listen aller Parteien gezielt auswählen und damit die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Kandidatenlisten ändern können. Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlsystem gibt es bereits in 13 Bundesländern. „Die Ratsmitglieder würden dabei nur noch über Listen und nicht mehr direkt in Wahlbezirken gewählt. Damit käme es nicht mehr zur Aufblähung der Räte durch Überhang- und Ausgleichsmandaten“, erläutert Trennheuser. Dies und die von Mehr Demokratie ebenfalls vorgeschlagene generelle Verkleinerung der Räte soll die natürliche Hürde zur Erlangung eines Ratsmandats erhöhen.

 

Mehr Informationen: <link>Kommunalwahl: Mehr Demokratie beim Wählen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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