Pressemitteilung

Schweizer steuern Steuern, NRW-Bürger nicht

Wähler sollen über haushaltsrelevante Themen abstimmen können

Am Sonntag haben die Schweizer nicht nur über die Begrenzung von Managergehältern abgestimmt, sondern in mehreren Kantonen auch über die zukünftige Höhe verschiedener Steuern. So gab es im Kanton Nidwalden eine Volksabstimmung über die Pauschalbesteuerung nicht erwerbstätiger Ausländer, von der vor allem reiche Einwanderer profitieren. Die Abschaffung dieser Besteuerungsart wurde von den Abstimmenden dort abgelehnt. In den Kantonen Schaffhausen und Tessin verwarfen die Eidgenossen Volksinitiativen für die Senkung von Steuern.

 

„In der Schweiz können die Bürger direkt über die Höhe ihrer Steuern abstimmen, in Nordrhein-Westfalen noch nicht einmal indirekt“, kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Die Landesverfassung verbietet Volksentscheide über so genannte „finanzwirksame Fragen“. „Damit sind Volksabstimmungen etwa über die Einstellung zusätzlicher Lehrer oder Polizisten, die Förderung von Jugendeinrichtungen oder die Finanzierung von Universitäten nicht möglich“, bedauert Trennheuser.

 

Laut Mehr Demokratie zeigt die Praxis in der Schweiz aber, dass man keine Angst davor haben muss, die Bürger über Finanzfragen abstimmen zu lassen. „Auch innerhalb der Schweiz sind die direkt-demokratischen Rechte der Bürger unterschiedlich ausgeprägt. Es zeigt sich dabei, dass in den Kantonen, in denen die Eidgenossen bei Steuerfragen besonders viel zu sagen haben, auch am sparsamsten gewirtschaftet wird“, erläutert Trennheuser.

 

Die rein repräsentative Demokratie fördere unter den Bürgern hingegen eine Versorgungsmentalität, weil die Bürger nicht per Volksentscheid direkt mit den Kosten staatlicher Leistungen konfrontiert und dabei selber in die Verantwortung genommen würden. „Es werden dann von den Bürgern mehr öffentliche Leistungen nachgefragt als sie zu bezahlen bereit sind“, erklärt der Mehr Demokratie-Geschäftsführer den Zusammenhang.

 

SPD und Grüne wollen die Bürger deshalb bei Haushaltsfragen auf Landesebene mitentscheiden lassen. In ihrem Koalitionsvertrag haben die beiden Parteien vereinbart, das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Dafür bedarf es im Landtag aber einer Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten. In einer Verfassungskommission soll deshalb mit der Opposition eine Einigung über diese und andere Reformen hergestellt werden.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Finanzen - Begehren verboten
  • <link>Landesfinanzen sollen vors Volk
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