Pressemitteilung

Schul-Bürgerbegehren muss in zweite Runde

Kostendeckungsvorschlag zwingt Initiative in Blomberg zu erneuter Unterschriftensammlung

Die hohen Anforderungen an Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen zwingen eine Bürgerinitiative in Blomberg zu einer zweiten Runde der Unterschriftensammlung. Nachdem die Initiative „Rettet die Grundschule Istrup“ bereits im Oktober mehr als 1.700 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren zum Erhalt der Grundschule Istrup eingereicht hatte, läuft seit Freitag eine erneute Unterschriftensammlung auf einer veränderten Unterschriftenliste.

 

Grund der zweiten Sammelrunde sind Zweifel an der Zulässigkeit des bereits eingereichten Bürgerbegehrens. Die Bürgerinitiative hatte argumentiert, dass der Stadt nur zusätzliche Kosten entstünden, wenn keine neue Eingangsklasse an der Grundschule gebildet werde. Aufzuwenden seien dann Kosten, die durch die Beförderung der Kinder an andere Grundschul-Standorte enstünden. Die Umsetzung des Bürgerbegehrens selber sollte der Gemeinde nach Meinung der Bürgerinitiative keine Kosten aufbürden. Deshalb fehlte auf der Unterschriftenliste auch ein Kostendeckungsvorschlag, der vorgeschrieben ist, wenn der Gemeinde bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens Kosten entstehen. Nachdem der Rat im November einen vorherigen Beschluss zur Schulschließung noch präzisiert und die "auslaufende Auflösung der Grundschule" bis spätestens 2014 beschlossen hatte, hegte auch die Initiative Zweifel an der Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens und startete deshalb jetzt die zweite Unterschriftensammlung. Bis zum 16. Dezember müssen nun noch einmal rund 1.200 Unterschriften herbei geschafft werden.

 

Für die Initiative „Mehr Demokratie“ sind die Vorgänge in Blomberg ein weiterer Beleg für die Kritikwürdigkeit des Kostendeckungsvorschlags an sich. „Zum Start des ersten Bürgerbegehrens herrschte Unklarheit darüber, ob und welche Kosten durch das Bürgerbegehren entstehen würden, weshalb die Bürgerinitiative keinen Kostendeckungsvorschlag formuliert hat“, erläuterte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. „Durch einen weiteren Ratsbeschluss sind dann Fakten geschaffen worden, die die Bürgerinitiative auf ihrer ersten Unterschriftenliste gar nicht berücksichtigen konnte“, kritisierte Slonka. Die zur Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags notwendigen Zahlen habe die Bürgerinitiative dabei erst Ende November von der Stadt erhalten.

 

Mehr Demokratie fordert, von Bürgerbegehren keinen Kostendeckungsvorschlag mehr zu verlangen. „Das Beispiel Blomberg zeigt, welche Probleme damit oft verbunden sind“, so Slonka. Der Landtag solle aus diesen Erfahrungen endlich die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Nach Angaben des Vereins wird in NRW jedes sechste Bürgerbegehren wegen eines fehlenden oder unzureichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kostendeckungsvorschlag so zu entschärfen, dass er für Bürgerbegehren kein Unzulässigkeitsgrund mehr ist. Die Linke will diese Anforderung komplett aus der Gemeindeordnung streichen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Blomberg-Istrup

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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