Pressemitteilung

Schüler ohne Lotsen

Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren in Erftstadt zu Fall

Die Kinder in Erftstadt müssen in Zukunft ohne den Schutz von Schülerlotsen ihren Weg zur Schule finden. Ein Bürgerbegehren gegen die vom Rat beschlossene Abschaffung des Lotsendienstes erhielt im Bürgerentscheid zwar eine Mehrheit, verfehlte aber die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 56,8 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt der Schülerlotsen, die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14,7 Prozent. Die wahlberechtigten Erftstädter hatten ihre Stimme vom 3. bis 16. Juni per Brief oder in einem von zwei Abstimmungslokalen abgeben können.

 

Der Stadtrat hatte im September vergangenen Jahres mit den Stimmen von CDU und FDP aus Kostengründen das Auslaufen des Schülerlotsendienstes beschlossen. Die Initiatoren eines gegen diesen Beschluss gestarteten Bürgerbegehrens wollten diesen Dienst dagegen am Leben erhalten. Sie hatten argumentiert, dass der städtische Schülerlotsendienst sich in den letzten Jahrzehnten bewährt habe. Die Schulwege seien sicherer als in anderen Kommunen. Dies gehe aus dem jährlichen Unfallbericht der Kreispolizei hervor. Im Dezember hatte die Initiative 3.933 Unterschriften für den Erhalt des Lotsendienstes an Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche (SPD) übergeben.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" bedauerte das "unechte" Scheitern des Bürgerbegehrens an der Abstimmungshürde. Der Verein wiederholte seine Kritik am Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid. "Dass an einer Abstimmung zu einer einzigen Sachfrage meist nicht so viele Bürger teilnehmen wie an einer Wahl, liegt in der Natur der Sache", erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. An Wahlen wie an Abstimmungen nähmen hauptsächlich nur diejenigen teil, die sich von der Entscheidung betroffen fühlten. Diese Zahl sei bei Wahlen fast immer höher als bei Bürgerentscheiden. "Daraus den Schluss zu ziehen, dass Bürgerbegehren nur aber einer bestimmten Stimmenzahl als erfolgreich gelten dürfen, ist deshalb eine unlogische Schlussfolgerung", so Schily. Wichtig sei nur, dass alle Bürger sich am Bürgerentscheid hätten beteiligen können. Nichtwähler dürften aber nicht als Gegner eines Bürgerbegehrens gewertet werden.

 

Nach Zahlen von Mehr Demokratie ist das Schülerlotsen-Begehren in Erftstadt das 62. "Quorumsopfer" bei einem Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen. Seit 1994 fanden zwischen Rhein und Weser 122 Bürgerentscheide statt. Dabei wurden 62 Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Mehr Demokratie fordert deshalb nach bayerischem Vorbild eine Staffelung der Quorumshöhe je nach Gemeindegröße zwischen 10 und 20 Prozent.

 

<link>Mehr Informationen: Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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