Pressemitteilung

Rot-Grün kann auch mit Volk regieren

Volksentscheide über vom Landtag abgelehnte Gesetzentwürfe möglich

In Nordrhein-Westfalen können Minderheitsregierungen auch mit Hilfe des Volkes regieren. Darauf macht die Initiative „Mehr Demokratie“ aufmerksam, nachdem SPD-Fraktionschefin Hannelore Kraft gestern bekannt gegeben hatte, mit den Grünen eine Minderheitsregierung bilden zu wollen.

 

Laut Landesverfassung kann eine Landesregierung dem Volk Gesetzentwürfe zur Abstimmung vorlegen, die im Landtag keine Mehrheit bekommen haben. „Dann könnten die Bürger etwa selber über die zukünftige Schulpolitik des Landes entscheiden“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka auch mit Blick auf eine entsprechende Volksabstimmung am 18. Juli in Hamburg. In der Hansestadt gibt es Uneinigkeit über eine von CDU und Grünen gewollte längere Grundschulzeit und das Recht der Eltern, für ihre Kinder die Art der weiterführenden Schule zu bestimmen. In NRW waren unterschiedliche Vorstellungen in diesem Bereich einer der Gründe für das Scheitern der Sondierungsgespräche von SPD, Grünen und FDP.

 

Für einen Volksentscheid bräuchte Rot-Grün aber auch ein Quäntchen Mut. Erhält eine Regierung nämlich auch in der Volksabstimmung keine Mehrheit für ihren Gesetzentwurf, muss sie zurücktreten. Findet die Gesetzesvorlage jedoch mehrheitlich Zustimmung, kann die Landesregierung den Landtag auflösen und Neuwahlen ansetzen.

 

Mehr Informationen: <link>Landesverfassung NRW

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Jens Mindermann
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