Pressemitteilung

Räte begehren wenig in NRW

Mehr Demokratie stellt neuen Bürgerbegehrensbericht vor

Während die Räte in vielen anderen Bundesländern relativ häufig politische Entscheidungen an die Wähler zurückgeben, kommt dies in Nordrhein-Westfalen nur selten vor. Dies ist eine der Aussagen des neuen Bürgerbegehrensberichts, den die Initiative „Mehr Demokratie“ und die Forschungsstellen für Bürgerbeteiligung an den Universitäten Wuppertal und Marburg zusammen erstellt haben. „Bundesweit kam fast jeder dritte Bürgerentscheid auf Initiative der Gemeindevertreter zustande, in NRW wurden hingegen nur elf von 194 Abstimmungen von Räten initiiert“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

 

Ratsbürgerentscheide gibt es zwischen Rhein und Weser seit 2007. Die meisten der elf Abstimmungen dieser Art fanden dabei in Kleinstädten statt. Mehr Demokratie sieht dafür gleich mehrere Gründe. Eine Hürde war danach das Abstimmungsquorum, das bis Ende 2011 sehr hoch und in größeren Städten kaum zu überwinden gewesen sei. Für die Gültigkeit eines Ratsbürgerentscheids musste bis dahin eine Mehrheit für oder gegen die Abstimmungsfrage des Rates mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. „An dieser Hürde war zuvor jedes zweite Bürgerbegehren gescheitert, so dass offensichtlich war, dass das Quorum auch für Ratsbegehren nur schwer zu schaffen ist“, erläutert Dr. Volker Mittendorf von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Universität Wuppertal.

 

Seit Ende 2011 liegt die Abstimmungshürde für größere Städte je nach Einwohnerzahl nur noch bei 15 oder zehn Prozent, was die Chancen für die Gültigkeit eines Ratsbürgerentscheids verbessert hat. Trotzdem ist deren Anteil nicht gewachsen, denn zwei weitere von Mehr Demokratie kritisierte Hürden sind geblieben. So muss die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids im Rat mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Ein Quorum, das selten erreicht wird. „Die Zahl der beantragten Ratsbürgerentscheide ist viel höher als die der tatsächlich durchgeführten Abstimmungen“, weiß Trennheuser.

 

Der zweite Grund für die geringe Zahl von Ratsbürgerentscheiden ist laut Mehr Demokratie der Ausschluss wichtiger Themen von der direkten Demokratie. „Die Gemeindeordnung verbietet Bürgerentscheide über wichtige stadtentwicklungspolitische Fragen und Großprojekte“, kritisiert Trennheuser. So habe die SPD in Dortmund 2008 zwar vorgehabt, die Bürger der Stadt zum Bau einer neuen Flughafen-Startbahn zu befragen, doch sei dieses Thema bis heute nicht zulässig. In München konnten die Wähler hingegen 2012 über genau diese Frage entscheiden. Grund: die bayerische Gemeindeordnung kennt so gut wie keine Themenverbote für Bürgerentscheide.

 

Die hohen Hürden für Ratsbürgerentscheide gelten entsprechend auch für von Bürgern initiierte Begehren. In NRW gab es seit 1994 zwar 667 Bürgerbegehren, jedoch wurden 37 Prozent davon für unzulässig erklärt. Im Bürgerentscheid waren nur 68 von 184 Begehren erfolgreich, die meisten scheiterten am Quorum. Bundesweit gab es bis Ende 2013 6.447 direkt-demokratische Verfahren auf kommunaler Ebene, wobei 36 Prozent aller Initiativen Erfolge verzeichnen konnten.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehrensbericht 2014
  • <link fileadmin pdf presseinfo-buergerbegehrensbericht-nrw-2014.pdf>Presse-Information Bürgerbegehrensbericht 2014
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